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title: "Datenschutz in der Logistik: Ortung, Telematik, Fahrerdaten"
description: "In der Logistik ist Ortung Betriebsmittel und Überwachung zugleich. Wo die Grenze verläuft und was der Betriebsrat dazu sagt."
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/branchen-logistik-verkehr/"
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# Datenschutz in der Logistik

**Datenschutz** in der **Logistik** dreht sich fast vollständig um eine einzige Datenart: den Standort. Ein Fahrzeug zu orten ist betrieblich sinnvoll – für Disposition, Sendungsverfolgung, Diebstahlschutz. Zugleich sitzt in jedem Fahrzeug eine Person, deren Aufenthaltsort damit lückenlos aufgezeichnet wird. Diese Doppelnatur ist der ganze Kern.

## Was das Fachrecht ohnehin verlangt

Ein Teil der Aufzeichnung ist vorgeschrieben und braucht keine Abwägung: Der digitale Fahrtenschreiber erfasst Lenk- und Ruhezeiten, weil europäisches Recht es so will. Rechtsgrundlage ist die rechtliche Verpflichtung nach [Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/dsgvo-artikel-6/).

Der Fehler liegt auch hier nicht in der Erhebung, sondern in der Zweckänderung: Daten aus dem Fahrtenschreiber sind für die Kontrolle der Sozialvorschriften bestimmt. Sie zur Leistungsbewertung heranzuziehen – wer fährt schneller, wer macht kürzere Pausen – ist ein anderer Zweck und braucht eine eigene Grundlage, die selten trägt.

## Ortung: erlaubt, aber begrenzt

Für die freiwillige Telematik gilt das [berechtigte Interesse](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/wissen-berechtigtes-interesse/). Die Abwägung fällt regelmäßig positiv aus – sie hat aber Bedingungen, und an denen scheitert die Praxis:

**Nur während der Arbeitszeit.** Eine Ortung, die in der Pause und nach Feierabend weiterläuft, ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen mit erlaubter Privatnutzung ist eine Abschaltmöglichkeit vorzusehen.

**Nur mit der nötigen Genauigkeit.** Für die Disposition genügt oft ein grober Standort im Minutenabstand; sekundengenaue Aufzeichnung ist Überwachung.

**Nur so lange wie nötig.** Positionsdaten nach abgeschlossener Tour aufzubewahren, ist begründungsbedürftig. Die Fristen gehören ins [Löschkonzept](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-loeschkonzept/).

**Transparent.** Die Fahrerinnen und Fahrer müssen wissen, dass und wie geortet wird – [Art. 13](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-artikel-13-dsgvo/).

**Mit dem Betriebsrat.** Telematik ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung von Verhalten und Leistung geeignet ist. Die Mitbestimmung greift, auf die Absicht kommt es nicht an – siehe [Datenschutz im Betriebsrat](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/branchen-betriebsrat/).

Was daraus folgt, ist ein bekannter Grundsatz in besonders sichtbarer Form: Wer ortet, um zu disponieren, hat gute Argumente. Wer ortet, um zu kontrollieren, verliert sie.

## Die übrigen Datenströme

**Sendungsdaten.** Empfängername und Adresse sind personenbezogene Daten – auch im B2B, wenn ein Ansprechpartner benannt ist. Sie wandern durch eine lange Kette: Auftraggeber, Spediteur, Frachtführer, Umschlagslager, Zusteller. Jede Übergabe ist eine Übermittlung mit eigener Grundlage; die Rollen gehören geklärt und die Verträge geschlossen – siehe [Auftragsverarbeitung](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-auftragsverarbeitungsvertrag/) und [Lieferantenaudit](https://www.dsb-datenschutz.de/informationssicherheit/wissen-lieferanten-audit/).

**Zustellnachweise.** Unterschrift auf dem Handscanner, Ablagefoto vor der Haustür, Nachbarschaftszustellung. Das Ablagefoto ist der am häufigsten unterschätzte Punkt: Es zeigt regelmäßig mehr als das Paket.

**Telematik in Kühlketten und Gefahrgut.** Hier verbindet sich Fahrzeugdatenerfassung mit Dokumentationspflichten aus dem Fachrecht.

**Videoüberwachung auf Höfen und in Lagern.** Zulässig mit Anlass, aber mit klaren Grenzen bei der Erfassung von Arbeitsplätzen – siehe [Videoüberwachung](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-videoueberwachung-dsgvo/).

## Verkehr als kritische Infrastruktur

Größere Unternehmen des Sektors Verkehr fallen unter [NIS-2](https://www.dsb-datenschutz.de/frameworks/nis-2/) – mit Risikomanagement, Meldewegen und nicht delegierbaren Pflichten der Geschäftsleitung. Und unabhängig davon gilt: Fällt die Disposition aus, steht der Betrieb. Was dafür vorbereitet gehört, steht unter [Notfallkonzepte](https://www.dsb-datenschutz.de/bcm/notfallkonzepte/).

## Kontakt

Sie führen Telematik ein oder haben sie längst ohne Betriebsvereinbarung? Beides klären wir – das zweite besser früher als später.

- Telefon: [+49 6188 99 04 36](tel:+496188990436)
- E-Mail: [office@dsb-datenschutz.de](mailto:office@dsb-datenschutz.de)
- Kontaktformular: [Anfrage senden](https://www.dsb-datenschutz.de/kontakt/#schreiben-sie-uns)
- [Alle Branchen im Überblick](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/branchen/)
