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title: "Artikel 44 DSGVO: Grundsätze der Datenübermittlung"
description: "Artikel 44 DSGVO im Wortlaut: Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung. Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet…"
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/dsgvo-artikel-44/"
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# Artikel 44 DSGVO: Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung

Jedwede Übermittlung personenbezogener Daten, die bereits verarbeitet werden oder nach ihrer Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation verarbeitet werden sollen, ist nur zulässig, wenn der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter die in diesem Kapitel niedergelegten Bedingungen einhalten und auch die sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden; dies gilt auch für die etwaige Weiterübermittlung personenbezogener Daten aus dem betreffenden Drittland oder der betreffenden internationalen Organisation an ein anderes Drittland oder eine andere internationale Organisation. Alle Bestimmungen dieses Kapitels sind anzuwenden, um sicherzustellen, dass das durch diese Verordnung gewährleistete Schutzniveau für natürliche Personen nicht untergraben wird.

## Jede Cloud-Nutzung ist eine Übermittlungsfrage

Artikel 44 stellt klar, dass das Schutzniveau der Verordnung bei einer Übermittlung in ein Drittland nicht unterschritten werden darf – und dass dies auch für jede Weiterübermittlung gilt. Praktisch betrifft das nahezu jedes Unternehmen, sobald US-Dienste im Einsatz sind. Seit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework ist die Übermittlung an zertifizierte Empfänger in den USA erleichtert; sie entbindet aber nicht davon, die Zertifizierung des konkreten Empfängers zu prüfen und zu dokumentieren.

Erwägungsgrund 101 formuliert den Maßstab: Das von der Verordnung gewährleistete Schutzniveau darf durch eine Übermittlung nicht untergraben werden – weder bei der Übermittlung selbst noch bei jeder Weitergabe danach.

[Angemessenheitsbeschluss für die USA](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/wissen-angemessenheitsbeschluss-usa/)
