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title: "Artikel 90 DSGVO: Geheimhaltungspflichten – Wortlaut"
description: "Artikel 90 DSGVO im Wortlaut: Geheimhaltungspflichten. (1) Die Mitgliedstaaten können die Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Sinne des Artikel 58…"
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# Artikel 90 DSGVO: Geheimhaltungspflichten

(1) Die Mitgliedstaaten können die Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Sinne des Artikel 58 Absatz 1 Buchstaben e und f gegenüber den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeitern, die nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder nach einer von den zuständigen nationalen Stellen erlassenen Verpflichtung dem Berufsgeheimnis oder einer gleichwertigen Geheimhaltungspflicht unterliegen, regeln, soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Pflicht zur Geheimhaltung in Einklang zu bringen. Diese Vorschriften gelten nur in Bezug auf personenbezogene Daten, die der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter bei einer Tätigkeit erlangt oder erhoben hat, die einer solchen Geheimhaltungspflicht unterliegt.

(2) Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis zum 25. Mai 2018 die Vorschriften mit, die er aufgrund von Absatz 1 erlässt, und setzt sie unverzüglich von allen weiteren Änderungen dieser Vorschriften in Kenntnis.

## Wenn die Aufsicht an der Schweigepflicht endet

Die Mitgliedstaaten dürfen die Untersuchungsbefugnisse der Aufsichtsbehörde dort begrenzen, wo Berufsgeheimnisse betroffen sind. Deutschland hat das in § 29 Absatz 3 BDSG getan: Gegenüber Berufsgeheimnisträgern – Ärztinnen, Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen, Psychotherapeuten – besteht kein Auskunfts- und Zugangsrecht, soweit dadurch die Schweigepflicht verletzt würde. Von den übrigen Pflichten der Verordnung entbindet das nicht. Und es wirkt in beide Richtungen: Wer Berufsgeheimnisse verarbeitet, muss sie auch gegenüber eigenen Dienstleistern schützen – § 203 StGB gilt neben der DSGVO.

Erwägungsgrund 164 verlangt, die Regeln über das Berufsgeheimnis mit den Befugnissen der Aufsicht in Einklang zu bringen.

[Datenschutz im Gesundheitswesen](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/branchen-gesundheitswesen/)
