Sie sind als kleines oder mittelständisches Unternehmen an einer kostengünstigen und soliden Grundabsicherung im Bereich des Datenschutzes interessiert? Unsere Datenschutzberater, Datenschutzauditoren und externen Datenschutzbeauftragten (TÜV-zertifiziert) unterstützen Sie neutral, preisbewusst und mit hoher fachlicher Kompetenz. Wir empfehlen Ihnen nur die Leistung, die wirklich Ihren Bedürfnissen entspricht – und Sie erfüllen mit uns Ihre Datenschutzanforderungen mit Augenmaß.
Datenschutz vom Experten
Praxisnah | Punktgenau | mit Augenmaß
Vorteile | Leistungen | Kontakt
Expertise & Fachkompetenz
Beratung durch zertifizierte
Datenschutzbeauftragte
& Datenschutzauditoren,
mit Kernkompetenzen auch im
Bereich Unternehmensführung
und Informationstechnologie
Branchen- und Praxiserfahrung
Sie profitieren im Datenschutz von unserer großen Branchen- und Praxiserfahrung.
Wir haben Lösungen sowohl für Kleinstunternehmen als auch für den Mittelstand.
Leistungen
Wir beraten Sie bei Ihnen Vor-Ort,
gerne auch per Videokonferenz,
Telefon und E-Mail.
Führen Mitarbeiter-Schulungen
in Präsenz durch. Zugriff auf
unser Datenschutz-Online-Portal.
Vorteile externer Datenschutzbeauftragter
Eine Person sorgt für Datenschutz
Sie haben eine Person im Unternehmen die sich einzig um den Bereich Datenschutz kümmert. Dies wird in der Haupttätigkeit durchgeführt und nicht nur als vielleicht „lästige Nebentätigkeit“ zusätzlich zu eigenen Arbeiten eines Mitarbeiters.
Vermeidung innerbetrieblicher Interessenkonflikte
Der Datenschutzbeauftragte ist eine Stabsstelle der Geschäftsleitung. Er ist dieser direkt unterstellt. Eine mögliche Missgunst unter den Mitarbeitern kommt bei einem externen Beauftragten nicht vor. Auch genießt der externe Berater meist eine höhere Akzeptanz bei Betriebsräten.
Kein Sonderkündigungsrecht
Der Mitarbeiter als interner Datenschutzbeauftragte genießt ein Sonderkündigungsrecht. Er kann erst ein Jahr nach Abberufung gekündigt werden. Zur Abberufung ist ein wichtiger Grund im Sinne des Kündigungsrechts notwendig. Betriebsbedingte Gründe, wie z.B. die Entscheidung, künftig einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, genügen nicht. Vorteil: Der externe Berater wird mit einem befristeten Vertrag bestellt.
Monatlich feste Kosten
Durch einen festen monatlichen Betrag haben Sie die Kosten immer im Blick und erleben keine böse Überraschung. Außerdem können sich die Mitarbeiter ihren Hauptaufgaben widmen.
Leistungen externer Datenschutzbeauftragter
Häufig gestellte Fragen:
Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt eine Benennung eines Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeitern vor, wenn diese in Ihrer regelmäßigen Tätigkeit mit personenbezogenen Daten arbeiten. Behörden, öffentliche Institutionen, Gemeinden u.ä. müssen einen Datenschutzbeauftragten generell benennen. Auch Markt- und Meinungsforschungsinstitute müssen einen Datenschutzbeauftragten unter 20 Mitarbeitern bestellen. Sofern die Datenverarbeitung einem hohen Risiko für die betroffene Person unterliegt, sollte in jedem Fall auch ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Hier sollte der Einzelfall geprüft werden. Machen Sie den Test gleich hier.
Warum einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Der externe Datenschutzbeauftragte besitzt von Anfang an die notwendige Fachkunden, um direkt mit der Umsetzung zu beginnen. Ein interner Datenschutzbeauftragter unterliegt, außer der benötigten Fachkunde, zudem einigen weiteren Voraussetzungen, die zwingend beachtet werden müssen, damit eine Bestellung nicht sogar unwirksam und damit Bußgeldbewehrt ist. Weitere Vorteile.
Wie schnell erfolgt die Umsetzung?
Wie schnell eine Konformität mit den geltenden Datenschutzregeln erreicht wird, hängt von Ihnen und Ihrem Unternehmen ab. Je nach Umfang und bereits vorhandenen Regularien kann eine Umsetzung unter Umständen auch schnell erfolgen. Die Geschwindigkeit bestimmen einzig und allein Sie. Nach Beendigung unseres Fit-Gap-Audits, erhalten Sie einen groben Zeitplan mit den Top-20 der dringendsten Maßnahmen.
