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title: "Wissen zum Datenschutzbeauftragten: Pflicht und Rolle"
description: "Wissen zum Datenschutzbeauftragten: wann die Benennung Pflicht ist, was die Rolle umfasst, wer sie nicht ausüben darf und was intern und extern kostet."
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen/"
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# Wissen zum Datenschutzbeauftragten

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten wird häufig unterschätzt – in beide Richtungen. Manche Unternehmen benennen niemanden, obwohl sie müssten. Andere benennen jemanden, der die Aufgabe gar nicht ausüben darf. Dieses **Wissen zum Datenschutzbeauftragten** ordnet die Fragen, die vor und nach der Bestellung auftreten.

## Die Vorschriften: drei Artikel genügen

Der rechtliche Rahmen der Rolle steht in drei aufeinander folgenden Artikeln der Verordnung. Wer sie gelesen hat, kennt die Grundlagen.

| Artikel | Regelt |
|---|---|
| [Art. 37 DSGVO](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/dsgvo-artikel-37/) | wann benannt werden muss und welche Qualifikation verlangt wird |
| [Art. 38 DSGVO](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/dsgvo-artikel-38/) | die Stellung im Unternehmen: Weisungsfreiheit, Ressourcen, Benachteiligungsverbot |
| [Art. 39 DSGVO](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/dsgvo-artikel-39/) | den Aufgabenkatalog – Unterrichtung, Beratung, Überwachung, Zusammenarbeit mit der Aufsicht |

Bemerkenswert an Art. 39 ist, was dort **nicht** steht: Der Datenschutzbeauftragte setzt den Datenschutz nicht um. Er überwacht, ob umgesetzt wird. Verantwortlich bleibt die Leitung. Wer diese Trennung übersieht, schafft genau den Interessenkonflikt, den die Verordnung verhindern will.

## Vor der Bestellung: acht Prüfschritte

Ob überhaupt eine Pflicht besteht, hängt nicht allein an der Beschäftigtenzahl. Auch die Art der Verarbeitung kann die Benennung auslösen – unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Die [Checkliste zur Bestellung](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-checkliste/) führt in acht Schritten von der Feststellung der Benennungspflicht über die Auswahl bis zur Meldung an die Aufsichtsbehörde und zum Regelbetrieb.

Zwei Punkte werden dabei am häufigsten übersehen: Die Bestellung ist der Aufsichtsbehörde zu melden, und die Kontaktdaten sind zu veröffentlichen. Beides ist schnell erledigt und fällt bei einer Prüfung sofort auf, wenn es fehlt.

## Intern oder extern?

Es gibt keine allgemein richtige Antwort, aber es gibt eine sauber begründbare. Drei Größen entscheiden:

**Der Interessenkonflikt.** Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung mitentscheidet, darf sich nicht selbst überwachen. Das schließt Geschäftsführung, IT-Leitung, Personalleitung und Marketingleitung praktisch aus. In kleineren Unternehmen bleibt danach oft niemand übrig.

**Die Fachkunde.** Sie ist keine einmalige Prüfung, sondern ein Zustand, der gehalten werden muss. Rechtsprechung, Aufsichtspraxis und Technik ändern sich laufend.

**Die Vertretung.** Urlaub, Krankheit, Kündigung – die Rolle darf nicht monatelang unbesetzt sein.

Wer die Rolle intern besetzen will, findet Unterstützung im [Coaching für interne Datenschutzbeauftragte](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/coaching/). Wer sie extern vergibt, findet die Leistungen und Preise unter [Kosten](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/kosten/) – **ab 137 € im Monat**. Für eine zeitweise Lücke gibt es den [Interim-Datenschutzbeauftragten](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/interim-dsb/).

## Wie die Betreuung tatsächlich abläuft

Die Vorstellung, ein Datenschutzbeauftragter müsse im Haus sitzen, hält sich hartnäckig. In der Praxis besteht die Arbeit aus Prüfung von Unterlagen, Rückfragen, Schulung und Dokumentation – alles Tätigkeiten, die ortsunabhängig funktionieren. Was das konkret bedeutet, steht unter [Remote-DSB](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/online/).

Wo Vor-Ort-Termine sinnvoll sind, etwa bei Begehungen oder Schulungen, spielt die Entfernung sehr wohl eine Rolle. Die [Standortübersicht](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/standorte/) zeigt, von wo aus betreut wird.

## Was der Datenschutzbeauftragte nicht ersetzt

Er ist eine Kontrollinstanz, kein Erfüllungsgehilfe. Die Dokumente – [Verarbeitungsverzeichnis](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-verarbeitungsverzeichnis/), [Löschkonzept](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-loeschkonzept/), [technische und organisatorische Maßnahmen](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-technisch-organisatorische-massnahmen/) – müssen im Unternehmen entstehen. Der Beauftragte begleitet, prüft und weist auf Lücken hin.

Damit das nicht an einzelnen Personen hängt, empfiehlt sich ein [Datenschutzmanagementsystem](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/dsms/), in dem Fristen, Nachweise und Zuständigkeiten geführt werden.

## Beiträge zum Datenschutzbeauftragten

- [Checkliste zur Bestellung](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-checkliste/) – acht Schritte von der Benennungspflicht bis zum Regelbetrieb
- [Datenschutzbeauftragten wechseln](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-wechsel/) – Übergabe, Meldung und die Lücke, die keine sein darf
- [Kündigung des Datenschutzbeauftragten](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-kuendigung/) – warum die Abberufung erschwert ist
- [Aufgaben des Datenschutzbeauftragten](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-aufgaben/) – was Art. 39 verlangt und was ausdrücklich nicht dazugehört
- [Intern oder extern](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-extern-vs-intern/) – was die interne Besetzung wirklich kostet und wann sie besser ist
- [Datenschutz-Aufsichtsbehörde](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-aufsichtsbehoerden/) – wer zuständig ist und wann Sie mit ihr zu tun bekommen
- [Datenschutzkoordinator](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-datenschutzkoordinator/) – die interne Rolle und der jährliche Tätigkeitsbericht
- [Wegfall der Bestellpflicht](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-wegfall-bestellpflicht/) – was bleibt, wenn die Schwelle unterschritten ist
- [EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-eu-vertreter-artikel-27-dsgvo/) – für Anbieter ohne Niederlassung in der Union
- [Datenschutzbeauftragter nach dem KDG](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/kdg/) – kirchliche Einrichtungen und ihre eigene Aufsicht

## Wissen in den anderen Bereichen

- [Datenschutz](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/wissen/)
- [Hinweisgeberschutz](https://www.dsb-datenschutz.de/hinweisgeberschutz/wissen/)
- [Informationssicherheit](https://www.dsb-datenschutz.de/informationssicherheit/wissen/)
- [KI-Compliance](https://www.dsb-datenschutz.de/ki-compliance/wissen/)
- [Web-Compliance](https://www.dsb-datenschutz.de/web-compliance/wissen/)
- [Software](https://www.dsb-datenschutz.de/software/wissen/)

## Kontakt

Sie sind unsicher, ob Sie benennen müssen? Diese Frage lässt sich meist in einem Gespräch klären – kostenlos und unverbindlich.

- Telefon: [+49 6188 99 04 36](tel:+496188990436)
- E-Mail: [office@dsb-datenschutz.de](mailto:office@dsb-datenschutz.de)
- Kontaktformular: [Anfrage senden](https://www.dsb-datenschutz.de/kontakt/#schreiben-sie-uns)
- [Angebot berechnen](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/kosten/)
