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title: "Externer Meldestellenbeauftragter: Kosten ab 127 €"
description: "Was ein externer Meldestellenbeauftragter kostet: 127 € im Monat, Einrichtung und Betrieb der internen Meldestelle nach HinSchG inbegriffen."
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/hinweisgeberschutz/preise/"
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# Was kostet ein externer Meldestellenbeauftragter?

**127 € im Monat.** Für diesen Pauschalpreis bestellen Sie einen fachkundigen Beauftragten nach § 15 HinSchG, der Ihre interne Meldestelle einrichtet, betreibt und eingehende Hinweise rechtssicher bearbeitet. Die **Kosten für einen externen Meldestellenbeauftragten** sind damit von Beginn an kalkulierbar – unabhängig davon, wie viele Meldungen bei Ihnen eingehen.

## Was im Preis enthalten ist

- die Bestellung des Beauftragten
- den laufenden Betrieb Ihrer Meldestelle
- die Datenschutz-Folgenabschätzung nach den Vorgaben der DSGVO
- die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes von der Einrichtung bis zum Regelbetrieb
- eine gemeinsame Meldestelle für Ihre Tochtergesellschaften

## Wer zur internen Meldestelle verpflichtet ist

Nach § 12 HinSchG müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten. Eingeführt wurde diese Pflicht in zwei Stufen: Wer 250 oder mehr Beschäftigte hat, ist seit dem **2. Juli 2023** gebunden; im Bereich zwischen 50 und 249 Beschäftigten gilt sie seit dem **17. Dezember 2023**.

Wer die Vorgaben nicht erfüllt, riskiert Bußgelder nach § 40 HinSchG: bis zu **20.000 €**, wenn keine Meldestelle eingerichtet ist, und bis zu **50.000 €** bei Verstößen gegen die Vertraulichkeit.

Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden trifft die Pflicht nicht. Ein funktionierender Meldekanal schafft dort dennoch Vertrauen bei Mitarbeitenden und Geschäftspartnern – und unterscheidet Sie von Wettbewerbern, die keinen anbieten.

## Die Leistungen im Einzelnen

### Stellung des Beauftragten

Der Beauftragte wird offiziell bestellt und ist ab dem ersten Tag fachkundig. Er steht außerhalb Ihrer Organisation und ist damit frei von den Interessenkonflikten, die § 15 HinSchG ausschließt. Was die Rolle im Einzelnen umfasst, lesen Sie auf der Seite zum [externen Meldestellenbeauftragten](https://www.dsb-datenschutz.de/hinweisgeberschutz/meldestellenbeauftragter/).

### Digitale Meldestelle und Fristmanagement

Die Plattform ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt, in 48 Stunden aktiviert und in 14 Sprachen verfügbar. Sie läuft als Cloud-Lösung, ohne Installation und ohne Aufwand für Ihre IT. Die Zahl der Fallbearbeiter ist nicht begrenzt.

Das Fristmanagement läuft automatisch mit: **7 Tage für die Eingangsbestätigung, 3 Monate für die Rückmeldung** an die hinweisgebende Person. Wer diese Fristen manuell verfolgt, riskiert sie zu versäumen – und damit ein Bußgeld.

Wie die [Software](https://www.dsb-datenschutz.de/hinweisgeberschutz/software/) im Einzelnen arbeitet, zeigt die Demo: [Meldeportal ansehen](https://hinschg.hinweisgeberschutzsystem.de/), Zugangskennwort `dsbdatenschutz`.

### Datenschutz-Folgenabschätzung

Für interne Meldestellen ist sie in der Regel erforderlich, weil Hinweise regelmäßig sensible personenbezogene Daten enthalten. Grundlage ist Art. 35 DSGVO. Wir führen die Abschätzung durch und halten sie aktuell – mit systematischer Risikobewertung, abgeleiteten technischen und organisatorischen Maßnahmen und einer Dokumentation, die einer Prüfung standhält. Zur Frage, wann sie nötig wird, lesen Sie die [ausführliche Darstellung](https://www.dsb-datenschutz.de/hinweisgeberschutz/wissen-datenschutz-folgenabschaetzung/).

### Fachkunde und Schulung

Wer intern Meldungen bearbeitet, muss die Fachkunde nach § 15 HinSchG nachweisen. Der [Fachkundekurs](https://www.dsb-datenschutz.de/software/e-learning-fachkunde/) deckt rechtliche Grundlagen, Einrichtung und Regelbetrieb ab. Die Lektionen dauern zwei bis drei Minuten und lassen sich jederzeit abrufen; am Ende steht ein Zertifikat als Nachweis.

Dauerhaft verfügbar ist außerdem ein Kunden-Wiki mit Tutorials und Vorlagen für die eigenständige Einrichtung und den laufenden Betrieb.

### Ansprechpartner

Sie haben einen festen Ansprechpartner, erreichbar per Telefon und E-Mail. Dahinter steht ein Team aus Juristen, Datenschutzbeauftragten und IT-Fachleuten.

## Lösung für Unternehmensgruppen

§ 14 HinSchG erlaubt wirtschaftlich verbundenen Gesellschaften eine gemeinsame Meldestelle. Voraussetzung ist, dass jede einzelne Gesellschaft **höchstens 249 Mitarbeitende** beschäftigt.

Unser Paket deckt bis zu **10 Gesellschaften** ab – über eine mandantenfähige Plattform, zentral verwaltet und nach den Vorgaben der DSGVO. Der Zuschnitt eignet sich für Holdingstrukturen, Unternehmensgruppen sowie Tochterunternehmen im In- und Ausland. Anonymität bleibt gewahrt, ohne dass sich Rückschlüsse auf einzelne Gesellschaften ziehen lassen. Ausführlich beschrieben ist der Aufbau unter [Konzernlösung](https://www.dsb-datenschutz.de/hinweisgeberschutz/wissen-konzernloesung/).

## Kostenvergleich: interner und externer Meldestellenbeauftragter

Auf den ersten Blick wirkt die interne Besetzung günstiger, weil kein zusätzliches Gehalt anfällt. Die Rechnung geht dennoch selten auf.

| Interner Meldestellenbeauftragter | Externer Meldestellenbeauftragter |
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| Qualifizierungskosten für die Fachkunde nach § 15 HinSchG | ab dem ersten Tag fachkundig, Plattform in 48 Stunden aktiviert |
| laufende Weiterbildung erforderlich | Fort- und Weiterbildung trägt der Dienstleister |
| Geschäftsführung, Compliance- und Personalleitung scheiden wegen Interessenkonflikts aus | keine internen Interessenkonflikte |
| Bußgeld bis 20.000 € bei ungeeignetem oder fehlendem Beauftragten (§ 40 HinSchG) | Beraterhaftpflicht des Dienstleisters |
| organisatorisch und arbeitsrechtlich schwer rückgängig zu machen | kein Kündigungsschutz, zur vereinbarten Frist kündbar |
| **ab 7.000 € pro Jahr** | **127 € pro Monat** |

Der Wert für die interne Lösung beschreibt eine Untergrenze: Qualifizierung, Weiterbildung und gebundene Arbeitszeit fallen unabhängig davon an, ob Meldungen eingehen.

## Wenn Sie nur die Software brauchen

Nicht jedes Unternehmen will die Rolle abgeben. Wenn Sie den Beauftragten intern besetzen und lediglich ein rechtssicheres Meldesystem benötigen, erhalten Sie die Software als einzelnes Modul **ab 39 € im Monat** – unabhängig von der Zahl Ihrer Mitarbeitenden. Die Konditionen finden Sie unter [Kosten der Meldestellen-Software](https://www.dsb-datenschutz.de/software/meldestelle-kosten/).

## Häufige Fragen

**Ab wann muss ich eine interne Meldestelle einrichten?**
Ab 50 Mitarbeitenden. Große Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten trifft die Pflicht bereits seit dem 2. Juli 2023, alle übrigen seit dem 17. Dezember 2023.

**Welche Bußgelder drohen?**
Bis zu 20.000 € bei fehlender Meldestelle, bis zu 50.000 € bei Verstößen gegen die Vertraulichkeit (§ 40 HinSchG).

**Welche Fristen gelten?**
Sieben Tage für die Eingangsbestätigung, drei Monate für die Rückmeldung.

**Können mehrere Gesellschaften eine Meldestelle gemeinsam nutzen?**
Ja, wenn sie wirtschaftlich verbunden sind und jede Gesellschaft höchstens 249 Mitarbeitende beschäftigt. Bis zu zehn Gesellschaften deckt unser Paket ab.

**Wer darf die Rolle intern nicht übernehmen?**
Alle, bei denen ein Interessenkonflikt entstehen kann – insbesondere Geschäftsführung, Compliance-Leitung und Personalleitung.

**Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung?**
In der Regel ja, weil Hinweise sensible personenbezogene Daten enthalten. Sie ist in unserem Paket enthalten.

## Kontakt

Sie möchten wissen, was die Umsetzung in Ihrem Fall kostet? Stellen Sie Ihr Paket zusammen oder sprechen Sie uns direkt an.

- Telefon: [+49 6188 99 04 36](tel:+496188990436)
- E-Mail: [office@dsb-datenschutz.de](mailto:office@dsb-datenschutz.de)
- Kontaktformular: [Anfrage senden](https://www.dsb-datenschutz.de/kontakt/#schreiben-sie-uns)
- [Die Leistungen im Einzelnen](#was-im-preis-enthalten-ist)
