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title: "KI-Schulung: Pflicht nach Art. 4, Führung und Praxis"
description: "Die KI-Verordnung verlangt ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten. Drei Wege dorthin: Grundschulung, Führungskräfte, eigene Inhalte."
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/kuenstliche-intelligenz/schulungen/"
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# KI-Schulung

Seit dem 2. Februar 2025 gilt die Pflicht aus [Art. 4 der KI-Verordnung](https://www.dsb-datenschutz.de/ki-compliance/verordnung-artikel-4/): Wer KI-Systeme anbietet oder betreibt, muss für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz der Personen sorgen, die damit arbeiten. Eine **KI-Schulung** ist damit keine Kür mehr.

Was „ausreichend" heißt, sagt die Verordnung nicht. Maßgeblich sind der Kenntnisstand der Beschäftigten, der Zusammenhang, in dem die Systeme eingesetzt werden, und die betroffenen Personen. Für eine Kanzlei, die Schriftsätze entwerfen lässt, gilt ein anderer Maßstab als für einen Betrieb, der Bilder für den Katalog erzeugt.

Ob die Pflicht Sie überhaupt trifft, klärt der [kostenlose KI-VO-Check](https://www.dsb-datenschutz.de/ki-vo/) in wenigen Schritten.

## Drei Wege, die sich unterscheiden

Die drei Angebote decken verschiedene Bedarfe ab. Sie schließen einander nicht aus – in der Regel beginnt es mit der Grundschulung, und alles Weitere richtet sich nach dem, was Sie tatsächlich einsetzen.

- [KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO](https://www.dsb-datenschutz.de/software/e-learning-ki-grundschulung/) – die Grundschulung für alle Beschäftigten, mit Nachweis über den Lernerfolg. Damit erfüllen Sie die Pflicht, und zwar belegbar.
- [KI-Schulung für Führungskräfte](https://www.dsb-datenschutz.de/kuenstliche-intelligenz/schulungen-fuehrungskraefte/) – steuern statt bedienen. Wer entscheidet, welche Systeme eingeführt werden, braucht andere Inhalte als wer sie benutzt.
- [Individuelle Schulungsinhalte](https://www.dsb-datenschutz.de/kuenstliche-intelligenz/individuelle-schulungsinhalte/) – an echten Aufgaben aus Ihrem Haus statt an erfundenen Beispielen.

## Warum der Nachweis zählt

Die Pflicht trifft Sie als Betreiber, nicht Ihre Beschäftigten. Im Streitfall müssen Sie zeigen, dass Sie etwas getan haben – eine Teilnahmeliste ohne Inhalt reicht dafür nicht.

Praktisch heißt das: Wer geschult wurde, wann, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis. Die Grundschulung bringt das als Bescheinigung mit; bei den übrigen Formaten halten wir es in der Dokumentation fest.

## Was eine Schulung nicht leistet

**Sie ersetzt keine Regeln.** Wer nicht festgelegt hat, welche Werkzeuge erlaubt sind und welche Daten hineingegeben werden dürfen, hat auch nach der Schulung keine Antwort darauf – siehe [KI-Richtlinien im Unternehmen](https://www.dsb-datenschutz.de/ki-compliance/wissen-ki-richtlinien/).

**Sie ersetzt keine Einordnung.** Welche Pflichten für ein bestimmtes System gelten, ergibt sich aus seiner Risikoklasse, nicht aus dem Kenntnisstand der Belegschaft – siehe [KI-Risikoanalyse](https://www.dsb-datenschutz.de/kuenstliche-intelligenz/ki-risikoanalyse/).

**Sie macht aus niemandem einen Fachmann.** Der praktische Umgang mit Eingaben lässt sich üben – [Prompt-Engineering](https://www.dsb-datenschutz.de/kuenstliche-intelligenz/prompt-engineering/) ist dafür der eigene Baustein.

## Kontakt

Sie wissen nicht, welcher Umfang für Ihr Haus angemessen ist? Das lässt sich an Ihren tatsächlich eingesetzten Systemen klären.

- Telefon: [+49 6188 99 04 36](tel:+496188990436)
- E-Mail: [office@dsb-datenschutz.de](mailto:office@dsb-datenschutz.de)
- Kontaktformular: [Anfrage senden](https://www.dsb-datenschutz.de/kontakt/#schreiben-sie-uns)
- [Alle Kurse im Überblick](https://www.dsb-datenschutz.de/software/e-learning/)
