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title: "Cloud-to-Cloud Backup für Microsoft 365 und Cloud-Daten"
description: "Cloud-Anbieter sichern Ihre Daten nicht für Sie – Microsoft empfiehlt selbst ein Backup durch Dritte. Cloud-to-Cloud Backup schließt diese Lücke."
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/managed-services/cloud-backup/"
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# Cloud-to-Cloud Backup

Wer seine Daten in der Cloud hat, hält sie oft für gesichert. Das ist der teuerste Irrtum im Umgang mit Cloud-Diensten. **Cloud-to-Cloud Backup** schließt die Lücke, die die Anbieter selbst offenlassen.

[Beratung anfragen](https://www.dsb-datenschutz.de/informationssicherheit/)

## Die Verantwortung liegt bei Ihnen

Von Microsoft 365 über Salesforce bis Google: Nahezu alle Anbieter halten in ihren Geschäftsbedingungen fest, dass die Nutzer für ihre Daten **mitverantwortlich** sind. Das steht dort selten prominent, ändert aber nichts an der Rechtsfolge.

Praktisch heißt das: Wer keinen Drittanbieter für die Sicherung einsetzt, hat im Fall eines Datenverlusts keinen Rückgriff. Und Datenverlust bedeutet hier nicht nur den Ausfall des Anbieters – er entsteht weit häufiger durch

- **Verschlüsselung durch Schadsoftware**, die sich in synchronisierte Cloud-Ordner fortsetzt,
- **versehentliches Löschen** durch Beschäftigte,
- **Überschreiben** von Beständen.

In diesen Fällen ist der Anbieter nicht ausgefallen. Er hat getan, was ihm aufgetragen wurde.

Bemerkenswert ist, dass **Microsoft selbst eine Sicherung durch Drittanbieter empfiehlt**. Wenn der Betreiber eines Dienstes zu einer zusätzlichen Sicherung rät, sollte das als Hinweis genügen.

## Was das Backup leistet

Die Daten aus Ihren Cloud-Diensten werden in eine unabhängige Sicherung übertragen. Damit bleiben sie verfügbar, auch wenn der Bestand im Ursprungssystem verschwunden oder verändert ist.

Der entscheidende Punkt ist die Unabhängigkeit. Eine Sicherung, die im selben Konto und mit denselben Zugangsdaten erreichbar ist, teilt das Schicksal des Originals – bei einem übernommenen Konto ebenso wie bei einem Angriff.

## Was das mit Datenschutz zu tun hat

Mehr, als es zunächst scheint. Der Verlust personenbezogener Daten ist eine Verletzung des Schutzes im Sinne der DSGVO – Verfügbarkeit ist eines der Schutzziele, nicht nur Vertraulichkeit. Ein unwiederbringlich gelöschter Bestand kann damit ein meldepflichtiger [Datenschutzvorfall](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/datenschutzvorfall/) sein.

Zugleich gehört die Sicherung zu den [technischen und organisatorischen Maßnahmen](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-technisch-organisatorische-massnahmen/), die Sie ohnehin dokumentieren müssen.

Für die Systeme im eigenen Haus tritt die [Datensicherung](https://www.dsb-datenschutz.de/managed-services/datensicherung/) hinzu; beides gehört in dieselbe [Desaster-Recovery-Planung](https://www.dsb-datenschutz.de/bcm/desaster-recovery/).

## Was vor der Einführung zu klären ist

Ein Cloud-to-Cloud Backup ist selbst eine Verarbeitung – und zwar eine, bei der eine zweite Kette von Dienstleistern an Ihre Daten kommt. Vier Punkte gehören deshalb vorab geklärt:

- **Auftragsverarbeitung.** Der Sicherungsanbieter verarbeitet in Ihrem Auftrag. Ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO ist erforderlich, einschließlich der Liste der Unterauftragnehmer – bei Cloud-Anbietern ist sie selten kurz.
- **Speicherort.** Wo die Sicherung liegt, ist eine eigene Frage, unabhängig davon, wo der Quelldienst betrieben wird. Liegt sie außerhalb der EU, ist die Übermittlung an Kapitel V DSGVO zu messen.
- **Verschlüsselung und Schlüsselverwaltung.** Wer den Schlüssel hält, entscheidet darüber, wer die Daten lesen kann. Eine Verschlüsselung, deren Schlüssel beim Anbieter liegt, schützt gegen den Verlust des Datenträgers – nicht gegen den Zugriff des Anbieters.
- **Umfang.** Ein vollständiges Postfach-Backup umfasst auch private Nachrichten, wenn die private Nutzung des dienstlichen Postfachs erlaubt oder geduldet ist. Wo diese Frage nicht ausdrücklich geregelt ist, gehört sie vor die Einführung – im Nachhinein lässt sie sich nicht mehr sauber beantworten.

Diese Punkte nehmen wir mit auf, wenn wir die Sicherung einrichten. Das Ergebnis ist ein Eintrag im [Verarbeitungsverzeichnis](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/beratung-verarbeitungsverzeichnis/), der der Aufsicht standhält – und nicht erst geschrieben wird, wenn sie fragt.

## Kontakt

Sie arbeiten mit Microsoft 365 und haben keine eigene Sicherung? Dann ist das die dringendste Lücke in Ihrer Datenhaltung.

- Telefon: [+49 6188 99 04 36](tel:+496188990436)
- E-Mail: [office@dsb-datenschutz.de](mailto:office@dsb-datenschutz.de)
- Kontaktformular: [Anfrage senden](https://www.dsb-datenschutz.de/kontakt/#schreiben-sie-uns)
- [Zur Informationssicherheit](https://www.dsb-datenschutz.de/informationssicherheit/)
