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title: "KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO: Schulungspflicht erfüllen"
description: "Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen ihre Mitarbeitenden in KI-Kompetenz schulen. Der Grundkurs deckt die Pflicht ab – 7,50 € je Mitarbeitendem."
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/software/e-learning-ki-grundschulung/"
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# KI-Kompetenz

Die KI-Verordnung verlangt nicht nur, dass Ihre Systeme den Anforderungen genügen – sie verlangt auch, dass die Menschen sie verstehen, die damit arbeiten. Unser Grundkurs deckt diese **KI-Kompetenz** ab und dokumentiert die Teilnahme.

[Angebot anfragen](https://www.dsb-datenschutz.de/software/e-learning/)

## Wen die Schulungspflicht trifft

Seit dem **2. Februar 2025** müssen Unternehmen ihre Mitarbeitenden schulen, sobald KI-Werkzeuge im Einsatz sind. Gemeint sind damit nicht nur eigens entwickelte Systeme, sondern auch die verbreiteten Anwendungen – ChatGPT, Microsoft Copilot und vergleichbare Dienste.

Das übersehen viele Unternehmen, weil solche Werkzeuge selten zentral eingeführt werden. Sie entstehen in einzelnen Abteilungen, oft ohne Beschaffungsvorgang. Die Pflicht greift trotzdem.

Rechtlich steht dahinter Art. 4 KI-VO. Die Vorschrift verlangt ein Maß an Verständnis, das dem Einsatzkontext entspricht – wer KI nur zur Textformulierung nutzt, braucht anderes als wer damit Bewerbungen vorsortiert.

## Was der Kurs zur KI-Kompetenz vermittelt

Zwei Blöcke bilden den Kern:

**Grundlagen der künstlichen Intelligenz.** Wie solche Systeme arbeiten, wo ihre Grenzen liegen und warum sie Ergebnisse liefern, die plausibel klingen und trotzdem falsch sein können.

**Rechtliche Rahmenbedingungen.** Was die KI-Verordnung verlangt, welche Rolle der Datenschutz spielt und was beim Umgang mit Unternehmensdaten in solchen Werkzeugen zu beachten ist.

Der Kurs läuft zeitlich frei einteilbar und schließt mit einer Teilnahmebescheinigung – der Nachweis, den Sie im Prüfungsfall vorlegen.

Damit ist die Schulungspflicht abgedeckt, nicht aber die übrige Umsetzung. Welche Systeme Sie einsetzen und welcher Risikoklasse sie angehören, klärt die [KI-Compliance-Beratung](https://www.dsb-datenschutz.de/ki-compliance/); die Pflichten der Verordnung im Überblick stehen unter [KI-Verordnung umsetzen](https://www.dsb-datenschutz.de/frameworks/ki-verordnung/).

## Wer alles mitgeschult werden muss

Der Wortlaut des [Art. 4 KI-VO](https://www.dsb-datenschutz.de/ki-compliance/verordnung-artikel-4/) nennt „ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag" mit dem Betrieb und der Nutzung befasst sind. Das reicht über die Stammbelegschaft hinaus: Leiharbeitskräfte, freie Mitarbeitende und Dienstleister, die im Auftrag mit dem System arbeiten, sind erfasst. Wer nur die Festangestellten schult, erfüllt die Pflicht nur teilweise.

Die Verordnung verlangt dabei kein einheitliches Niveau, sondern ein **ausreichendes Maß**, gemessen an Vorkenntnissen, Einsatzkontext und daran, auf wen sich der Einsatz auswirkt. Ein Grundkurs für alle, die KI-Werkzeuge nutzen, ist die Basis; wer mit einem System in Personal- oder Kundenentscheidungen eingreift, braucht darüber hinaus mehr.

## Was der Nachweis wert ist – und was nicht

Hier lohnt Genauigkeit, weil dazu Übertriebenes im Umlauf ist: Art. 99 KI-VO, der die Bußgelder regelt, führt Verstöße gegen Art. 4 **nicht** auf. Ein eigenes Bußgeld allein für unterlassene Schulung sieht die Verordnung nicht vor.

Die Wirkung ist gleichwohl real, nur mittelbar. Fehlende Kompetenz schlägt auf andere Pflichten durch – etwa auf die menschliche Aufsicht nach Art. 14 KI-VO, die ohne befähigtes Personal nicht funktioniert. Kommt es zu einem Schaden, ist die dokumentierte Schulung Teil der Verteidigung; fehlt sie, steht der Vorwurf des Organisationsverschuldens im Raum. Und die Marktüberwachungsbehörden können die Einhaltung prüfen und Abhilfe verlangen.

Die Teilnahmebescheinigung ist deshalb kein Selbstzweck. Sie ist der Beleg, den Sie im Zweifel vorlegen – und der Grund, warum eine formlose Unterweisung im Vorbeigehen nicht ausreicht.

## Preis

**7,50 € je Mitarbeitendem.** Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitenden zahlen nichts, sofern Sie uns als externen Beauftragten bestellt haben.

Wer die Systeme selbst bewerten soll, braucht mehr als den Grundkurs – dafür gibt es den [KI-Beauftragten](https://www.dsb-datenschutz.de/ki-compliance/ki-beauftragter/). Und wer den Überblick über die eingesetzten Anwendungen behalten will, führt sie im Modul [KI-Governance](https://www.dsb-datenschutz.de/software/ki-governance/).

## Kontakt

Sie wissen nicht, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Haus tatsächlich genutzt werden? Das ist der übliche Ausgangspunkt – und der erste Schritt.

- Telefon: [+49 6188 99 04 36](tel:+496188990436)
- E-Mail: [office@dsb-datenschutz.de](mailto:office@dsb-datenschutz.de)
- Kontaktformular: [Anfrage senden](https://www.dsb-datenschutz.de/kontakt/#schreiben-sie-uns)
- [Zum gesamten Kursangebot](https://www.dsb-datenschutz.de/software/e-learning/)
