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title: "Konzernmodul: mehrere Gesellschaften in einem System"
description: "Jede Gesellschaft ist eigener Verantwortlicher – ein Konzernprivileg gibt es nicht. Wie getrennte Mandanten und ein Gesamtblick zusammengehen."
canonical: "https://www.dsb-datenschutz.de/software/features-konzernmodul/"
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# Konzernmodul

Sobald mehrere Gesellschaften zusammengehören, stellt sich dieselbe Frage wie beim Hinweisgeberschutz: eine Lösung für alle oder eine je Gesellschaft? Die datenschutzrechtliche Antwort ist eindeutig und wird trotzdem regelmäßig übergangen. Das **Konzernmodul** ist der Versuch, beides zu haben – rechtliche Trennung und praktische Gemeinsamkeit.

## Es gibt kein Konzernprivileg

Der Ausgangspunkt, der die ganze Bauart bestimmt: **Jede juristische Person ist eigener Verantwortlicher.** Die DSGVO kennt keine Ausnahme für verbundene Unternehmen. Eine Weitergabe von der Tochter an die Mutter ist eine Übermittlung mit eigener Rechtsgrundlage – nicht ein interner Vorgang.

Daraus folgt für ein gemeinsames System, dass die Daten getrennt bleiben müssen: Was die eine Gesellschaft erfasst hat, geht die andere nichts an, solange keine Grundlage für die Weitergabe besteht.

Ebenso richtet sich die **Benennungspflicht** je Gesellschaft. Ein Konzern kann eine Person für mehrere Gesellschaften benennen – aber jede benennt sie, und jede meldet sie ihrer [Aufsichtsbehörde](https://www.dsb-datenschutz.de/externer-datenschutzbeauftragter/wissen-aufsichtsbehoerden/).

## Was getrennt bleibt und was geteilt wird

**Getrennt:** Verzeichnisse, Verträge, Vorfälle, Betroffenenanfragen, Risiken – alles, was der jeweiligen Gesellschaft zugeordnet ist. Zugriffsrechte werden je Mandant vergeben; wer für eine Gesellschaft arbeitet, sieht die anderen nicht.

**Geteilt:** Vorlagen und Kataloge. Eine Musterbeschreibung für eine Verarbeitung, ein Normenkatalog, eine [Checkliste](https://www.dsb-datenschutz.de/software/features-checklisten/), ein Schulungskurs – das alles einmal zu pflegen und in alle Gesellschaften auszurollen, ist der eigentliche Gewinn. Es erspart nicht nur Arbeit, sondern erzeugt Vergleichbarkeit.

**Aggregiert:** Der Gesamtblick für die Konzernfunktion. Wie viele offene Aufgaben, wie viele Vorfälle, wo hakt es – ohne Zugriff auf die Einzelinhalte. Das ist die Auskunft, die eine Konzern-Compliance braucht, und sie kommt ohne Datenweitergabe aus.

## Die Rollen dahinter

Wer das System für alle betreibt, ist gegenüber den Schwestergesellschaften regelmäßig Auftragsverarbeiter – das gehört vertraglich geregelt und im [Dienstleisterverzeichnis](https://www.dsb-datenschutz.de/software/features-dienstleister-lieferanten/) geführt.

Bei Gesellschaften außerhalb der EU kommt die [Drittlandfrage](https://www.dsb-datenschutz.de/datenschutz/wissen-angemessenheitsbeschluss-usa/) hinzu, und zwar auch dann, wenn nur ein Zugriff aus dem Ausland stattfindet.

Für den Hinweisgeberschutz gilt dieselbe Systematik mit eigenen Besonderheiten – siehe [Konzernlösung im Hinweisgeberschutz](https://www.dsb-datenschutz.de/hinweisgeberschutz/wissen-konzernloesung/).

## Grenzen

**Getrennte Mandanten lösen die Rechtsfragen nicht.** Sie bilden die Trennung ab, die rechtlich ohnehin gilt. Ob eine Weitergabe zwischen den Gesellschaften zulässig ist, entscheidet sich weiterhin an der Rechtsgrundlage – nicht an der Konfiguration.

**Der Gesamtblick verführt.** Wer aggregierte Zahlen sieht, will bald Einzelfälle sehen. Genau dort verläuft die Grenze, und sie gehört vorher festgelegt statt später verhandelt.

## Kontakt

- Telefon: [+49 6188 99 04 36](tel:+496188990436)
- E-Mail: [office@dsb-datenschutz.de](mailto:office@dsb-datenschutz.de)
- Kontaktformular: [Anfrage senden](https://www.dsb-datenschutz.de/kontakt/#schreiben-sie-uns)
- [Demo vereinbaren](https://www.dsb-datenschutz.de/software/preise-demo/)
