Externer Datenschutzbeauftragter Darmstadt
Darmstadt trägt den Beinamen Wissenschaftsstadt, und das ist keine Werbung, sondern eine Beschreibung der Wirtschaftsstruktur: Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Raumfahrt, Pharma und Software liegen hier auf engem Raum. Ein externer Datenschutzbeauftragter in Darmstadt arbeitet deshalb häufiger an Forschungsvorhaben als an Kundenkarteien. Wir stellen die Rolle samt Managementsystem und Schulungen zum Festpreis ab 137 € im Monat.
Was in Darmstadt besonders häufig zu regeln ist
- Forschung mit personenbezogenen Daten. Art. 89 DSGVO und § 27 BDSG erlauben Erleichterungen für wissenschaftliche Zwecke, aber sie schaffen keinen rechtsfreien Raum: Verlangt sind geeignete Garantien, vorrangig Pseudonymisierung, und eine Zweckbindung, die den Namen verdient. Wer Rohdaten „für spätere Auswertungen” behält, hat keine Garantie, sondern ein Archiv – Bildung und Forschung.
- Kooperationen zwischen Hochschule und Unternehmen. In einem gemeinsamen Vorhaben ist die erste Frage nicht, wer die Daten hat, sondern wer über Zwecke und Mittel entscheidet. Fällt die Antwort auf beide, liegt gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO vor – mit einer Vereinbarung, deren wesentlicher Inhalt den Betroffenen zugänglich zu machen ist. Auftragsverarbeitung ist es gerade nicht.
- Pharma und Life Sciences. Studien-, Probanden- und Nebenwirkungsdaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Neben der DSGVO greifen Arzneimittel- und Medizinprodukterecht mit eigenen Aufbewahrungsfristen, die sich mit dem Löschkonzept vertragen müssen – Pharmaindustrie.
- Software und IT-Sicherheit. Wer Software für andere betreibt, ist deren Auftragsverarbeiter und schuldet Weisungsbindung, geprüfte Unterauftragnehmer und Nachweise nach Art. 32 DSGVO – IT-Dienstleister.
Die zuständige Aufsichtsbehörde
Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Wiesbaden. Hessen führt eine einzige Aufsicht für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen – in einer Stadt mit vielen Kooperationen zwischen beiden Sphären ist das ein praktischer Vorteil: Für ein gemeinsames Vorhaben von Hochschule und Unternehmen ist dieselbe Behörde Ansprechpartnerin.
Meldepflichtige Verletzungen sind binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu melden. Nicht jede Panne ist meldepflichtig; die Bewertung gehört dokumentiert, auch wenn sie gegen eine Meldung ausfällt – Datenschutzvorfall melden, Übersicht der Aufsichtsbehörden.
Ab wann Sie benennen müssen
§ 38 Abs. 1 BDSG setzt die Schwelle bei 20 Personen an, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Für forschungsnahe Betriebe ist allerdings meist der zweite Weg einschlägig: Wer besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO umfangreich verarbeitet oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen muss, ist unabhängig von der Kopfzahl zur Benennung verpflichtet. Bei Studien mit Gesundheitsdaten ist das häufig schon bei einer Handvoll Beschäftigter der Fall.
Leistungsumfang als externer Datenschutzbeauftragter in Darmstadt
- Erstaufnahme mit Abgrenzung von Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung je Vorhaben
- Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO, getrennt nach Regelbetrieb und Forschung
- Garantien nach Art. 89 DSGVO: Pseudonymisierungskonzept, Zugriffstrennung, Aufbewahrung
- Vereinbarungen nach Art. 26 DSGVO für gemeinsame Vorhaben
- Datenschutz-Folgenabschätzung für Studien und neue Verfahren
- Schulungen über unsere E-Learning-Plattform und Jahresbericht für die Geschäftsleitung
Betreuungsgebiet Darmstadt und Umland
Im Stadtgebiet betreuen wir alle Stadtteile, von der Innenstadt und dem Martinsviertel über Bessungen und Eberstadt bis Arheilgen, Kranichstein und Wixhausen. Im Umkreis kommen die Städte des Landkreises Darmstadt-Dieburg hinzu, dazu Langen, Frankfurt und der Odenwaldkreis.
Verlangen Ihre Auftraggeber auch Informationssicherheit, führt der Weg über den externen ISB. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier.
Kontakt
Ein Forschungsvorhaben steht an und die Rollenverteilung ist ungeklärt? Genau dort fangen wir an.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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