Datenschutz-Wissen

Datenschutz ist kein Thema, das man einmal liest und dann beherrscht. Er besteht aus einem Verordnungstext, einer Reihe von Dokumenten, die vorliegen müssen, und einer Handvoll Situationen, in denen sich zeigt, ob beides zusammenpasst. Dieses Datenschutz-Wissen ist nach genau dieser Reihenfolge geordnet.

Der Wortlaut: die DSGVO im Volltext

Die meisten Streitfragen lassen sich am Gesetzestext klären, wenn man ihn zur Hand hat. Alle 99 Artikel stehen deshalb einzeln und nach Kapiteln geordnet bereit: DSGVO im Volltext.

Diese fünf Vorschriften werden am häufigsten gebraucht:

Der Wortlaut: die DSGVO im Volltext
ArtikelWorum es geht
Art. 5die sieben Grundsätze, an denen jede Verarbeitung gemessen wird
Art. 6die Rechtsgrundlagen – ohne eine davon geht nichts
Art. 15das Auskunftsrecht, der in der Praxis häufigste Anspruch
Art. 32Sicherheit der Verarbeitung
Art. 33Meldepflicht bei einer Datenpanne, 72 Stunden

Wer wissen will, wie sich die Verordnung in ein Umsetzungsprogramm übersetzt, findet das unter DSGVO umsetzen.

Die Dokumente, die vorliegen müssen

Bei einer Prüfung wird nicht nach Überzeugungen gefragt, sondern nach Unterlagen. Diese sechs bilden den Kern:

Wie diese Teile zu einem Ganzen werden, beschreibt das Datenschutzkonzept mit seinen zwölf Pflichtinhalten.

Wo es in der Praxis hakt

Die Dokumentenlage ist das eine. Die Belastungsproben sind das andere – und sie kommen selten angekündigt.

Eine Auskunftsanfrage trifft ein. Ein Monat Frist, und die Antwort muss vollständig sein. Was dazugehört und was nicht, steht unter Betroffenenrechte.

Eine Datenpanne wird bemerkt. Ab dem Moment der Kenntnis laufen 72 Stunden. Der Ablauf steht unter Datenschutzvorfall melden – dort auch die Frage, wann zusätzlich die betroffenen Personen zu benachrichtigen sind.

Eine Verarbeitung mit hohem Risiko steht an. Dann ist vorher eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen – nicht hinterher.

Es geht um Personaldaten. Dafür gilt neben der Verordnung ein eigenes Regelwerk; der Beschäftigtendatenschutz folgt § 26 BDSG.

Kameras sind im Einsatz. Zulässigkeit, Hinweispflichten und Löschfristen sind unter Videoüberwachung beschrieben.

Datenschutz-Wissen für die eigene Umsetzung

Wer selbst arbeiten will, findet unter Muster und Vorlagen die Dokumente, mit denen sich anfangen lässt. Eine Vorlage ersetzt allerdings keine Bestandsaufnahme – sie beschleunigt nur das Aufschreiben dessen, was Sie ohnehin wissen müssen.

Soll der Datenschutz dauerhaft laufen statt projektweise, führt der Weg über ein Datenschutzmanagementsystem. Und weil sich die Anforderungen je nach Geschäft deutlich unterscheiden, lohnt der Blick auf die Besonderheiten nach Branche.

Was davon Ihre Beschäftigten wissen müssen, klärt eine Datenschutzschulung. Die meisten Verstöße entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Routine.

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