KI-Systeme

Die meisten Vorhaben scheitern nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Wer zuerst ein Werkzeug kauft und danach fragt, wofür es gut ist, hat eine Lösung ohne Aufgabe. KI-Systeme gehen dort in Betrieb, wo vorher klar war, welche Arbeit sie abnehmen sollen.

Vier Schritte, die aufeinander aufbauen – jeder mit einer eigenen Seite.

Der Weg in vier Schritten

Was bei jedem Schritt rechtlich mitläuft

Die Rolle entscheidet über die Pflichten. Wer ein System nur einsetzt, ist Betreiber. Wer es wesentlich verändert oder unter eigenem Namen anbietet, wird zum Anbieter – mit erheblich größerem Pflichtenkreis. Bei eigenen Lösungen ist das keine theoretische Frage. Die Begriffe stehen im KI-Glossar.

Die Risikoklasse steht vor dem Betrieb, nicht danach. Welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus der Einordnung des Systems – siehe KI-Risikoanalyse.

Jeder Dienst ist ein Auftragsverarbeiter. Sobald personenbezogene Daten in ein fremdes System fließen, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Antwort auf die Frage, wo verarbeitet wird. Was das für gängige Werkzeuge bedeutet, steht unter KI-Tools DSGVO-konform einsetzen.

Erzeugte Inhalte können kennzeichnungspflichtig sein. Das betrifft nicht jedes System, aber mehr, als gemeinhin angenommen – siehe Kennzeichnungspflicht.

Bevor Sie anfangen

Ohne eine Vorstellung davon, wohin es gehen soll, wird aus Einzelwerkzeugen kein System: KI-Strategie. Und ohne Menschen, die damit umgehen können, bleibt auch das beste System ungenutzt: KI-Schulung.

Wo die Einführung an Gewohnheiten scheitert und nicht an der Technik, hilft Change-Management für KI.

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