Managed Services
Datenschutz endet nicht bei der Dokumentation. Art. 32 DSGVO verlangt technische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind – Verschlüsselung, Wiederherstellbarkeit, Belastbarkeit. Wer sie im Verzeichnis beschreibt, muss sie auch betreiben. Genau dort setzen unsere Managed Services an.
Das ist kein zweites Geschäftsfeld neben der Beratung, sondern deren technische Fortsetzung: Was im Verzeichnis der technischen und organisatorischen Maßnahmen steht, soll nicht nur beschrieben, sondern gemacht sein.
Warum betreut statt selbst betrieben
Die Werkzeuge sind selten das Problem. Eine Firewall kaufen kann jeder; sie richtig zu konfigurieren, aktuell zu halten und dauerhaft zu beobachten, ist die eigentliche Arbeit. Dasselbe gilt für Sicherungen, die niemand prüft, und für Aktualisierungen, die niemand einspielt.
Im Mittelstand fehlt dafür regelmäßig nicht das Verständnis, sondern die Person, die es hauptberuflich tut. Ein betreuter Dienst schließt diese Lücke, ohne dass Sie eigenes Sicherheitspersonal aufbauen.
Schützen
- Managed Firewall – UTM-Schutz für Ihr Netz, eingerichtet, betrieben und überwacht
- Managed Endpoint Security – Schutz für Arbeitsplätze und Server, vorkonfiguriert statt nur installiert
- Patch- und Vulnerability-Management – Sicherheitslücken finden, bewerten und schließen, mit Nachweis
Sichern
- Managed Backup – verschlüsselte Datensicherung mit granularer Wiederherstellung
- Cloud-to-Cloud Backup – für Microsoft 365 und andere Cloud-Daten, die der Anbieter nicht für Sie sichert
- E-Mail-Archivierung – revisionssichere Aufbewahrung, ohne manuelles Sortieren
Betreiben
- Remote Monitoring und Management – Systeme im Blick, Aktualisierungen automatisiert
- Hardware-Vermietung – Geräte im Mietmodell statt Kauf, mit Austausch am Laufzeitende
Managed Services und die Compliance-Arbeit
Drei Berührungspunkte sind es, die den Unterschied machen:
Die Wiederherstellbarkeit ist eine Rechtspflicht. Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO nennt die Fähigkeit, Verfügbarkeit und Zugang nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Eine Sicherung, die nie zurückgespielt wurde, erfüllt das nicht – siehe Desaster Recovery und Business Continuity.
Ungepatchte Systeme sind ein dokumentiertes Risiko. Wer in der Risikoanalyse eine Schwachstelle benennt und sie nicht behandelt, hat sie schriftlich in Kauf genommen.
Die Cloud sichert sich nicht selbst. Die geteilte Verantwortung wird regelmäßig falsch gelesen – dazu ausführlich unter Cloud-Sicherheit.
Grenzen
Wir sind kein allgemeiner IT-Dienstleister. Diese Leistungen ergänzen die Compliance-Betreuung; sie ersetzen keine Systembetreuung für Ihr gesamtes Haus. Wo Sie bereits einen IT-Dienstleister haben, arbeiten wir mit ihm zusammen, statt ihn zu verdrängen.
Ein betreuter Dienst ist eine Auftragsverarbeitung. Sobald wir für Sie sichern oder überwachen, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dafür schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag – auch dann, wenn wir zugleich Ihren Datenschutzbeauftragten stellen.
Technik ersetzt keine Organisation. Das beste Backup nützt nichts, wenn niemand weiß, wer im Ernstfall entscheidet. Deshalb gehören diese Dienste zu einem Notfallkonzept, nicht daneben.
Kontakt
Sie wissen nicht, welche dieser Bausteine Sie bereits abgedeckt haben? Das lässt sich in einem Gespräch klären – oft schneller, als es klingt.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden