Dresdner Altstadt an der Elbe mit Hofkirche und Residenzschloss in der Abenddämmerung
Bild: Valentin Karisch auf Unsplash

Externer Datenschutzbeauftragter Dresden

Halbleiterfertigung, Fraunhofer-Institute, Ausgründungen der Technischen Universität – die Dresdner Wirtschaft ist forschungsnah und damit datenintensiv. Ein externer Datenschutzbeauftragter für Dresden muss deshalb mit Kooperationsverträgen und Forschungsdaten umgehen können, nicht nur mit Standardprozessen.

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Wissenschaft und Halbleiter: was daraus für den Datenschutz folgt

Die TU Dresden gehört zu den elf Exzellenzuniversitäten des Landes und bringt jährlich über 30 Ausgründungen hervor – in der Mikroelektronik, der Biotechnologie und der Medizintechnik. Die Fraunhofer-Institute IWS, IKTS, IPMS und ENAS arbeiten in Feldern, in denen laufend sensible Daten anfallen: Produktionsdaten, Patienteninformationen aus klinischen Studien, Beschäftigtendaten in Laborumgebungen.

Der eigentlich schwierige Punkt liegt in den Kooperationen. Wenn Universität, Fraunhofer-Institut und ein Industriepartner gemeinsam an einem Vorhaben arbeiten, ist selten von Anfang an klar, wer für welche Verarbeitung verantwortlich ist und wo eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Diese Zuordnung gehört vor Projektstart geklärt – nachträglich lässt sie sich nur mit erheblichem Aufwand herstellen. Wir erstellen dafür die nötigen Auftragsverarbeitungsverträge und, wo erforderlich, die Folgenabschätzung.

Wann in Dresden ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist

Maßgeblich ist § 38 BDSG in Verbindung mit Art. 37 DSGVO. Eine der drei Voraussetzungen genügt:

  • mindestens 20 Mitarbeitende verarbeiten automatisiert personenbezogene Daten,
  • Daten werden geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet,
  • oder es werden sensible Datenkategorien verarbeitet – etwa Gesundheitsdaten, biometrische oder strafrechtlich relevante Daten. Hier gilt die Pflicht unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Besonders häufig betroffen sind in Dresden Chip- und Halbleiterfirmen im Umfeld von TSMC, Infineon und Globalfoundries, Biotechnologie und Life Sciences, IT- und Softwareunternehmen im Silicon-Saxony-Netzwerk, Gesundheitseinrichtungen wie das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Reha-Kliniken und medizinische Versorgungszentren, Forschungseinrichtungen mit Patientendaten sowie Personaldienstleister, Zeitarbeitsfirmen und Onlinehändler.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Ihre Aufsicht führt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, und zwar für sämtliche Unternehmen der Stadt. Bei Beschwerden, gemeldeten Datenschutzverletzungen und Prüfverfahren ist sie die Anlaufstelle.

Als Ihr externer Beauftragter sind wir der offizielle Kontakt zu dieser Behörde und bearbeiten Anfragen und Prüfverfahren.

Externer Datenschutzbeauftragter für Dresden: Kosten im Vergleich

Unsere Betreuung beginnt bei 137 € im Monat. Eine interne Besetzung setzt dagegen eine Vollzeitstelle mit 60.000 bis 80.000 € Jahresgehalt voraus, dazu laufende Fortbildung und dauerhaft gebundene Kapazität. Für mittelständische Unternehmen fällt die Entscheidung deshalb fast durchweg zugunsten der externen Lösung aus – aus Kostengründen ebenso wie wegen der Unabhängigkeit, die die Rolle verlangt.

Die Beauftragung ist innerhalb weniger Tage abgeschlossen, die Meldung bei der Aufsichtsbehörde inbegriffen.

Ein Hinweis am Rande: Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungs- und Compliance-Vorhaben über Förderprogramme des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Sprechen Sie uns darauf an, ob für Ihr Vorhaben etwas infrage kommt.

Betreuungsgebiet Sachsen

Neben Dresden betreuen wir Leipzig, Chemnitz und weitere Städte der Region. Alle Leistungen stehen digital zur Verfügung. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier.

Kontakt

Ob Sie benennungspflichtig sind, klären wir im Erstgespräch – kostenlos und unverbindlich.