Externer Datenschutzbeauftragter Hochtaunuskreis

Ein externer Datenschutzbeauftragter im Hochtaunuskreis arbeitet überwiegend für Häuser, die selbst mit sensiblen Daten handeln: Finanzdienstleister, Beratungen, Pharma- und Medizintechnikunternehmen. Diese Mandate sind selten unwissend – sie sind anspruchsvoll, weil neben der DSGVO weiteres Recht gilt.

Der Kreis liegt nordwestlich von Frankfurt im Taunus, umfasst rund 482 km² mit etwa 239.000 Einwohnern und ist stark in die Metropolregion integriert. Sein Gebiet reicht teilweise in den 75-Kilometer-Umkreis unseres Sitzes.

Kaufkräftig, dienstleistungsstark

Prägend sind hochwertige Unternehmenssitze, Finanz- und Beratungsfunktionen sowie ausgewählte Industrie. Messe und Flughafen Frankfurt liegen nah, die S- und U-Bahn-Verbindungen in den Frankfurter Kernraum sind dicht.

Was die Branchen vor Ort verlangen

Finanzdienstleistungen. Hier trifft Datenschutz auf Aufsichtsrecht: Auslagerungen sind nicht nur nach Art. 28 DSGVO zu regeln, sondern auch nach den bankaufsichtlichen Anforderungen. Dazu kommen Geldwäscheprüfung, Bonitätsdaten und lange Aufbewahrungsfristen, die dem Löschgebot entgegenstehen. Der Umgang mit diesem Widerspruch gehört ins Löschkonzept – Banken und Finanzdienstleister sowie Versicherungen.

Beratung. Beratungshäuser verarbeiten Mandantendaten im Auftrag und unterliegen häufig zusätzlich einer beruflichen Verschwiegenheit. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ersetzt keine Befugnis zur Offenbarung – Datenschutz im Consulting.

Pharma und Medizintechnik. Studien, Vigilanz und Produktbeobachtung erzeugen Gesundheitsdaten mit langer Aufbewahrung – Pharmaindustrie.

IT, Handel, Gesundheit. Für die übrigen Betriebe stehen die Grundlagen im Vordergrund: Verzeichnis, Website, Beschäftigtendaten, Auftragsverarbeiter.

Zuständige Aufsichtsbehörde: HBDI

Aufsicht führt Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Wiesbaden. Für beaufsichtigte Finanzunternehmen ist wichtig, dass diese Zuständigkeit neben die Finanzaufsicht tritt und sie nicht ersetzt: Eine Meldung an die eine Stelle erfüllt nicht die Pflicht gegenüber der anderen.

Die Meldefrist nach Art. 33 DSGVO beträgt 72 Stunden ab Kenntnis. Bei Berufsgeheimnisträgern ist zusätzlich zu prüfen, was in die Meldung überhaupt hineingehört. Siehe Datenschutzvorfall melden und die Übersicht der Aufsichtsbehörden.

Städte im Kreisgebiet

Der Kreis zerfällt am Taunuskamm in zwei Hälften. Im Vordertaunus liegen Bad Homburg vor der Höhe als Kreisstadt sowie Oberursel (Taunus), Kronberg im Taunus, Königstein im Taunus, Steinbach (Taunus) und Friedrichsdorf – dicht besiedelter Rand des Frankfurter Ballungsraums. Jenseits des Kamms folgt mit Usingen und Neu-Anspach der ländlichere Hintertaunus.

Externer Datenschutzbeauftragter Hochtaunuskreis: was wir übernehmen

Wir stellen die Person, prüfen Auslagerungen und Auftragsverarbeitungen, führen Verzeichnis und Löschkonzept, schulen Ihre Beschäftigten und begleiten Vorfälle. Ab 137 € im Monat, unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Kosten und Leistungsumfang.

Wo zusätzlich ein Managementsystem gefordert ist, stellen wir auch den externen Informationssicherheitsbeauftragten.

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