Externer Datenschutzbeauftragter Köln
Köln verbindet drei Wirtschaftszweige, die datenschutzrechtlich jeweils eigene Fragen aufwerfen: Medien und Produktion, Versicherungen und ein großer Handels- und Messestandort. Ein externer Datenschutzbeauftragter in Köln muss deshalb wissen, wo die DSGVO endet und Spezialrecht beginnt. Wir stellen die Rolle samt Managementsystem und Schulungen zum Festpreis ab 137 € im Monat.
Was in Köln besonders häufig zu regeln ist
- Medien und Produktion. Wer journalistisch arbeitet, kann sich auf das Medienprivileg nach Art. 85 DSGVO berufen – Produktionsdienstleister, Castingagenturen und Vermarkter in aller Regel nicht. Wo die Grenze verläuft, entscheidet sich am konkreten Verarbeitungszweck, nicht an der Branchenzugehörigkeit.
- Versicherungen und Assekuranzdienstleister. Gesundheits- und Schadensdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Für sie gelten strengere Anforderungen an Rechtsgrundlage, Zugriffsbeschränkung und Löschung.
- Handel und Messe. Besucherregistrierung, Leadscanning und Gewinnspiele erzeugen große Mengen Kontaktdaten. Einwilligung und Zweckbindung werden hier oft zu großzügig ausgelegt.
- Start-ups und Digitalwirtschaft. Wer eine Anwendung entwickelt, ist meist zugleich Auftragsverarbeiter für seine Kunden – mit eigenen Pflichten nach Art. 28 DSGVO und Nachweispflichten gegenüber jedem einzelnen Auftraggeber.
Die zuständige Aufsichtsbehörde – und eine Kölner Besonderheit
Für nicht-öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen führt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) mit Sitz in Düsseldorf die Aufsicht. An sie gehen Meldungen nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden, an sie geht auch die Mitteilung der Kontaktdaten nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das nicht: Die Rundfunkanstalten unterliegen einer eigenen, staatsfern ausgestalteten Datenschutzaufsicht. Für Produktionsfirmen und Dienstleister in Köln heißt das, dass in einem gemeinsamen Projekt zwei Aufsichtsregime nebeneinander stehen können – je nachdem, wer für welchen Verarbeitungsschritt verantwortlich ist. Diese Zuordnung gehört an den Anfang eines Projekts, nicht in die Nachbereitung. Eine Übersicht der Zuständigkeiten in anderen Bundesländern haben wir gesondert zusammengestellt.
Ab wann Sie benennen müssen
§ 38 Abs. 1 BDSG setzt die Schwelle bei 20 Personen an, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Daneben besteht die Pflicht ohne Rücksicht auf die Kopfzahl, wenn Personen umfangreich und systematisch überwacht werden, wenn besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO umfangreich verarbeitet werden oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Für Versicherungsvermittler und Gesundheitsdienstleister greift meist der zweite Weg – dort ist die Benennungspflicht oft schon bei wenigen Beschäftigten gegeben.
Leistungsumfang als externer Datenschutzbeauftragter in Köln
- Erstaufnahme mit Abgrenzung von Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung je Projekt
- Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO, laufend gepflegt
- Rechtsgrundlagen und Löschfristen für Daten nach Art. 9 DSGVO
- Betroffenenanfragen nach Art. 15 bis 21 DSGVO
- Datenpannen-Management mit fristgerechter Meldung an die LDI NRW
- Schulungen über unsere E-Learning-Plattform
- Jahresbericht für die Geschäftsleitung
Betreuungsgebiet Köln und Umland
Im Stadtgebiet betreuen wir alle neun Stadtbezirke, von der Innenstadt über Ehrenfeld und Nippes bis Porz und Rodenkirchen. Hinzu kommen der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis sowie Bonn, Düsseldorf und Leverkusen. Unternehmen mit mehreren Niederlassungen im Rheinland betreuen wir aus einer Hand.
Steht daneben ein Sicherheitsnachweis an, hilft der externe ISB weiter. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier.
Kontakt
Sie wissen nicht, wer in Ihrem Projekt wofür verantwortlich ist? Genau dort fangen wir an.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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