Externer Datenschutzbeauftragter Landkreis Bad Kissingen

Ein externer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Bad Kissingen hat es mit einem Kreis zu tun, dessen wirtschaftliches Profil ungewöhnlich klar ist: Gesundheit, Kur und Rehabilitation prägen ihn stärker als jede andere Branche. Datenschutzrechtlich bedeutet das, dass hier der Regelfall ist, was anderswo die Ausnahme darstellt – die Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

Der Kreis umfasst rund 1.136 km² mit etwa 104.000 Einwohnern. Sein westlicher Teil liegt im 75-Kilometer-Umkreis unseres Sitzes.

Ein Kreis, der von Gesundheit lebt

Neben der Gesundheitswirtschaft bestehen mittelständisches Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft und Tourismus. Die Rhön prägt die Landschaft und den Fremdenverkehr; die Verkehrsanbindung erfolgt über die A7 und die Bundesstraßen der Region.

Was die Branchen vor Ort verlangen

Kliniken, Reha und Kurbetriebe. Hier fällt zusammen, was sonst getrennt vorkommt: Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, Abrechnungsdaten gegenüber Kostenträgern und Beherbergung mit Meldepflichten. Vier Rechtskreise auf denselben Personendatensatz. Die praktische Aufgabe ist weniger die Rechtsgrundlage als die saubere Trennung von Behandlungs-, Abrechnungs- und Gästedaten – Datenschutz im Gesundheitswesen.

Tourismus und Beherbergung. Buchungsportale sind Auftragsverarbeiter oder eigene Verantwortliche, je nach Vertrag. Der Meldeschein ist Fachrecht; die Gästekartei ist es nicht – Datenschutz in der Touristik.

Handwerk, Gewerbe, Landwirtschaft. Für die kleineren Betriebe geht es meist um die Grundlagen: Verzeichnis, Löschfristen, Beschäftigtendaten und die Website. Ob überhaupt eine Benennungspflicht besteht, klärt Art. 37 DSGVO – wobei die umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten die Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl auslösen kann.

Zuständige Aufsichtsbehörde: BayLDA

Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach, soweit es um nicht-öffentliche Stellen geht. Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft unterstehen dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Bei Kliniken lohnt der Blick auf die Trägerschaft, bevor gemeldet wird.

Für meldepflichtige Vorfälle gilt Art. 33 DSGVO mit 72 Stunden ab Kenntnis. Sind Gesundheitsdaten betroffen, ist zusätzlich zu prüfen, ob die betroffenen Personen zu benachrichtigen sind. Ablauf und Vorlagen: Datenschutzvorfall melden, Übersicht der Aufsichtsbehörden.

Städte im Kreisgebiet

Fränkische Saale und Rhön bestimmen den Zuschnitt. Die Kreisstadt Bad Kissingen und Bad Brückenau sind traditionsreiche Kurorte, Hammelburg liegt im Saaletal am Südrand, Münnerstadt im Osten Richtung Schweinfurt. Dazwischen liegen die Märkte und Gemeinden des Kreises, in denen sich ein großer Teil des Gewerbes findet.

Externer Datenschutzbeauftragter Landkreis Bad Kissingen: was wir übernehmen

Wir stellen die Person, bauen das Verarbeitungsverzeichnis auf, ordnen Zugriffsrechte, schulen das Personal und übernehmen Betroffenenanfragen und Meldungen. Ab 137 € im Monat, unabhängig von Ihrer Mitarbeiterzahl – Kosten und Leistungsumfang.

Für Einrichtungen mit erhöhtem Schutzbedarf bieten wir zusätzlich den externen Informationssicherheitsbeauftragten an.

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