Externer Datenschutzbeauftragter Nürnberg
Nürnberg ist ein Handels- und Messestandort mit einer langen Tradition in der Marktforschung – und mit Medizintechnik, Logistik und Automatisierungstechnik im Umland. Das Gemeinsame aus Datenschutzsicht: Es geht selten um einzelne Datensätze und fast immer um Auswertung. Ein externer Datenschutzbeauftragter in Nürnberg arbeitet deshalb viel an Zweckbindung und Profilbildung. Wir stellen die Rolle samt Managementsystem und Schulungen zum Festpreis ab 137 € im Monat.
Was in Nürnberg besonders häufig zu regeln ist
- Handel und Versandhandel. Kundenkonten, Bestellhistorie und Empfehlungssysteme führen zu Profilen. Zulässig ist das nicht deshalb, weil es üblich ist, sondern nur mit tragfähiger Rechtsgrundlage – Vertragserfüllung reicht für Empfehlungen in der Regel nicht, berechtigtes Interesse verlangt eine dokumentierte Abwägung.
- Marktforschung und Analytik. Umfragedaten sind personenbezogen, solange ein Rückschluss möglich ist. Wo wirklich anonymisiert wird, endet die DSGVO – aber Anonymisierung ist ein Ergebnis, kein Etikett, und muss nachweisbar sein.
- Automatisierte Entscheidungen. Scoring in Bonitätsprüfung, Betrugserkennung oder Bewerberauswahl fällt unter Art. 22 DSGVO. Betroffene haben Anspruch darauf, dass ein Mensch eingreift, ihren Standpunkt darzulegen und die Entscheidung anzufechten.
- Werbung und Widerspruch. Der Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ist voraussetzungslos und muss sofort wirken – auch dann, wenn die Adresse bereits in einer Kampagne liegt. E-Mail-Werbung ohne Einwilligung ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG zulässig.
- Messe und Veranstaltungen. Leadscanning, Besucherregistrierung und Gewinnspiele erzeugen große Mengen Kontaktdaten mit unklarem Zweck. Hier entscheidet sich, ob die gesammelten Adressen später überhaupt genutzt werden dürfen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde
Für nicht-öffentliche Stellen in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit Sitz in Ansbach zuständig – für Nürnberg wie für ganz Franken. Datenpannen sind ihm binnen 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO zu melden, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO mitzuteilen. Diesen Schriftwechsel führen wir für Sie.
Für bayerische Behörden und Kommunen ist dagegen der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Die Unterscheidung wird relevant, sobald Sie als Auftragsverarbeiter für eine öffentliche Stelle tätig werden. Eine Übersicht der Zuständigkeiten in anderen Bundesländern haben wir gesondert zusammengestellt.
Ab wann Sie benennen müssen
Nach § 38 Abs. 1 BDSG ab 20 Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Unabhängig von der Kopfzahl greift die Pflicht bei umfangreicher systematischer Überwachung, bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO und wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Für Marktforschung und Scoring ist der zweite Weg oft schon bei kleiner Belegschaft eröffnet.
Leistungsumfang als externer Datenschutzbeauftragter in Nürnberg
- Erstaufnahme mit Schwerpunkt auf Auswertungen, Profilen und Werbeprozessen
- Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO, laufend gepflegt
- Dokumentierte Interessenabwägung für Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Verfahren für Widerspruch und Betroffenenrechte, das im Tagesgeschäft trägt
- Datenpannen-Management mit fristgerechter Meldung an das BayLDA
- Schulungen über unsere E-Learning-Plattform und Jahresbericht für die Geschäftsleitung
Betreuungsgebiet Nürnberg und Metropolregion
Im Stadtgebiet betreuen wir alle Stadtteile, von der Altstadt über Gostenhof, Johannis und St. Johannis bis Langwasser, Eibach und Ziegelstein. In der Metropolregion kommen Fürth, Erlangen, Schwabach, Ansbach, Bamberg und Bayreuth hinzu, im weiteren Bayern München und Augsburg.
Wo Auswertungen im Spiel sind, gehört oft die Informationssicherheit dazu: externer ISB. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier.
Kontakt
Sie werten Kundendaten aus und wissen nicht, worauf sich das stützt? Die Abwägung gehört dokumentiert.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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