Externer Datenschutzbeauftragter Rheingau-Taunus-Kreis

Ein externer Datenschutzbeauftragter im Rheingau-Taunus-Kreis arbeitet für eine Wirtschaft, die stärker als anderswo von Endkundenbeziehungen lebt: Weingüter mit Direktvermarktung, Hotellerie, Gastronomie und Veranstaltungen. Wo Unternehmen unmittelbar an Privatpersonen verkaufen, entstehen Kundendateien, Einwilligungen und Bildaufnahmen – drei Themen, bei denen die Praxis regelmäßig zu großzügig verfährt.

Der Kreis liegt westlich von Wiesbaden zwischen Rhein, Rheingau und Taunus, umfasst rund 811 km² mit etwa 190.000 Einwohnern; sein östlicher Teil liegt im 75-Kilometer-Umkreis unseres Sitzes.

Wein, Gäste, Dienstleistung

Prägend sind Dienstleistungen und Tourismus, ergänzt um Mittelstand, Gesundheitswirtschaft, Weinbau und Gewerbe. Die Rheinlage, die Hochschule Geisenheim University und die Nähe zu Wiesbaden, Messe und Flughafen Frankfurt bestimmen die Standortbedingungen.

Was die Branchen vor Ort verlangen

Direktvermarktung und Newsletter. Werbung per E-Mail setzt in aller Regel eine Einwilligung voraus; die Ausnahme für Bestandskunden nach § 7 Abs. 3 UWG ist an vier Bedingungen geknüpft, die zusammen erfüllt sein müssen. Wer sie nicht dokumentiert, kann sie im Streitfall nicht belegen. Siehe Handel und E-Commerce.

Beherbergung und Gastronomie. Der Meldeschein beruht auf Fachrecht, die Gästekartei nicht. Buchungsportale sind je nach Vertrag eigene Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter – das ist vor Vertragsschluss zu klären, nicht danach – Datenschutz in der Touristik.

Veranstaltungen und Bildaufnahmen. Weinfeste, Hausmessen und Verkostungen werden fotografiert. Für die Veröffentlichung braucht es eine Rechtsgrundlage, und bei erkennbaren Einzelpersonen ist die Einwilligung der Regelfall. Ein Hinweisschild am Eingang ersetzt sie nicht.

Gesundheitswirtschaft, Maschinenbau, Elektrotechnik. Daneben besteht der übliche Mittelstand mit Beschäftigtendaten, Auftragsverarbeitung und Lieferkettenanforderungen – Gesundheitswesen, Maschinen- und Anlagenbau.

Zuständige Aufsichtsbehörde: HBDI

Zuständig ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), der seinen Sitz in Wiesbaden hat – also unmittelbar an der östlichen Kreisgrenze. Nähe schafft allerdings keine Nachsicht: Maßgeblich ist, ob die Dokumentation die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO erfüllt.

Datenpannen sind binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu melden (Art. 33 DSGVO). Im Gastgewerbe ist der häufigste Fall kein Hackerangriff, sondern eine falsch adressierte Buchungsbestätigung – auch das kann meldepflichtig sein. Ablauf: Datenschutzvorfall melden, Einordnung: Übersicht der Aufsichtsbehörden.

Städte im Kreisgebiet

Der Kreis reicht vom Rhein bis in den Taunus. Am Fluss liegen die Weinorte Eltville am Rhein, Oestrich-Winkel, Geisenheim und Rüdesheim am Rhein, weiter flussabwärts Lorch. Im Taunus folgen die Kreisstadt Bad Schwalbach sowie Idstein und Taunusstein, das über die Autobahn eng mit dem Rhein-Main-Gebiet verbunden ist.

Externer Datenschutzbeauftragter Rheingau-Taunus-Kreis: was wir übernehmen

Wir stellen die Person, ordnen Kundendaten und Einwilligungen, prüfen Buchungs- und Zahlungsdienstleister, schulen Ihr Personal und übernehmen Anfragen und Meldungen. Ab 137 € im Monat, unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Kosten und Leistungsumfang.

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