Externer Datenschutzbeauftragter Frankfurt

Kaum ein anderer Standort verbindet so viel regulierte Datenverarbeitung auf so engem Raum: Bankenaufsicht, internationale Konzerne, FinTechs und der größte deutsche Messeplatz. Ein externer Datenschutzbeauftragter in Frankfurt braucht deshalb mehr als DSGVO-Kenntnis – er muss wissen, wie sich Datenschutz und Aufsichtsrecht überlagern. Wir stellen ihn TÜV-zertifiziert, samt Managementsystem und Schulungen, ab 137 € im Monat.

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Warum der Finanzplatz eigene Anforderungen stellt

Vier Konstellationen treten hier besonders häufig auf:

  • Banken und Zahlungsdienstleister unterliegen neben der DSGVO den Vorgaben der BaFin, § 25a KWG und den MaRisk. Die Datenschutzdokumentation muss zu dieser Aufsichtsdokumentation passen, sonst entstehen Widersprüche, die im Prüfungsfall auffallen.
  • FinTechs und Krypto-Unternehmen verarbeiten Finanzdaten mit hohem Schutzbedarf. PSD2, die E-Geld-Richtlinie und MiCA bringen zusätzliche datenschutzrechtliche Fragen mit sich.
  • Aussteller und Dienstleister rund um die Messe erheben regelmäßig Besucherdaten – ein Bereich, in dem Einwilligung und Zweckbindung schnell unsauber werden.
  • Versicherungen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, für die strengere Anforderungen gelten.

Die zuständige Aufsichtsbehörde und das hessische Landesrecht

Die Aufsicht über die Privatwirtschaft führt in Hessen der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), in Frankfurt wie landesweit. Datenpannen sind ihm binnen 72 Stunden zu melden; diesen Schriftwechsel übernehmen wir vollständig.

Hessen hat daneben ein eigenes Landesdatenschutzrecht, das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Adressat ist die öffentliche Hand – Behörden, Kommunen, öffentliche Einrichtungen. Ihr Unternehmen betrifft es in aller Regel nicht unmittelbar. Einschlägig wird es erst, sobald Sie als Auftragsverarbeiter für hessische Behörden oder öffentliche Institutionen tätig werden.

Ab wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen

Zwei Rechtsquellen kommen zusammen.

§ 38 Abs. 1 BDSG knüpft an die Kopfzahl an: Sind bei Ihnen 20 Personen oder mehr dauerhaft damit befasst, personenbezogene Daten automatisiert zu verarbeiten, müssen Sie benennen. Teilzeitkräfte, Auszubildende und freie Mitarbeitende zählen mit, sofern sie dafür regelmäßig IT-Systeme nutzen.

Drei weitere Auslöser gelten unabhängig davon, wie viele Menschen bei Ihnen arbeiten:

  • Überwachung von Personen als Kerngeschäft, regelmäßig und systematisch betrieben (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien – Gesundheitsdaten, biometrische oder genetische Daten (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO)
  • Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG

Ist die Benennung erfolgt, sind die Kontaktdaten dem HBDI nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO mitzuteilen. Auch das übernehmen wir.

Ein Punkt, der intern oft übersehen wird: Art. 38 DSGVO verlangt Unabhängigkeit. Wer im Haus ohnehin über Datenverarbeitung entscheidet, kann sich schlecht selbst kontrollieren. Eine externe Bestellung löst diesen Konflikt strukturell.

Was die Betreuung kostet

Der Marktpreis für externe Datenschutzbeauftragte liegt in Frankfurt zwischen 300 und 600 € monatlich. Unser Einstieg beginnt bei 137 €.

Vier Größen bestimmen den konkreten Preis: die Unternehmensgröße, die Zahl der Gesellschaften, der Stand Ihrer bestehenden Dokumentation und der gewünschte Beratungsumfang. Für einen Frankfurter Betrieb mit 30 Mitarbeitenden, der den Datenschutz erstmals aufsetzt, liegt der Richtwert typischerweise zwischen 200 und 350 € im Monat.

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Leistungsumfang als externer Datenschutzbeauftragter in Frankfurt

  • Erstaufnahme und Gap-Analyse – Bestandsaufnahme und konkrete Handlungsfelder
  • Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO, erstellt und fortlaufend gepflegt
  • Technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren und verbessern
  • Datenpannen-Management mit fristgerechter Meldung an den HBDI
  • Schulungen über unsere E-Learning-Plattform
  • Betroffenenanfragen nach Art. 15 bis 21 DSGVO
  • Jahresbericht für Ihre Geschäftsleitung

Betreuungsgebiet Rhein-Main

Im Stadtgebiet reicht die Betreuung von Sachsenhausen bis Bockenheim. Hinzu kommen Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt und Hanau. Auf Wunsch kommen wir für Termine nach Frankfurt.

Benötigen Sie zusätzlich einen Informationssicherheitsbeauftragten, finden Sie das Angebot unter externer ISB.

Kontakt

Sie wollen wissen, ob Sie benennungspflichtig sind und was die Betreuung kostet? Das Erstgespräch ist unverbindlich.