Externer Datenschutzbeauftragter Vogelsbergkreis

Ein externer Datenschutzbeauftragter im Vogelsbergkreis betreut überwiegend kleine und mittlere Betriebe in einem großflächigen ländlichen Raum. Der Kreis liegt in Zentralhessen zwischen Rhein-Main, Fulda und Gießen, umfasst rund 1.459 km² – die größte Fläche in unserer Region – und zählt etwa 108.000 Einwohner. Sein südlicher Teil liegt im 75-Kilometer-Umkreis unseres Sitzes.

Gerade in dieser Struktur ist die Remote-Betreuung kein Notbehelf, sondern der sachgerechte Weg: Eine Anfahrt über vierzig Kilometer für ein halbstündiges Gespräch nützt niemandem.

Kleinteilig, produzierend, energiewirtschaftlich

Die Wirtschaft ist klein- und mittelständisch geprägt, mit produzierendem Gewerbe, Lebensmittelwirtschaft, Handwerk und erneuerbaren Energien. Die A5 erschließt den Westen; Windenergie und ländliche Wertschöpfung prägen den Kreis. Hochschulen in Gießen und Fulda sind erreichbar.

Was die Branchen vor Ort verlangen

Erneuerbare Energien. Betreibergesellschaften von Wind- und Solarparks verarbeiten mehr personenbezogene Daten als vermutet: Verpächter und Flächeneigentümer, Beteiligungsgesellschafter bei Bürgerenergie, Anwohnerdaten aus Beteiligungsverfahren und Einspeise- und Messdaten. Wo Messwerte einzelnen Haushalten zuzuordnen sind, ist der Personenbezug gegeben – siehe Datenschutz in der Energiewirtschaft.

Lebensmittel und Landwirtschaft. Rückverfolgbarkeit ist Fachrecht. Personenbezug entsteht bei Saisonkräften, Lieferantendaten und der Direktvermarktung.

Metall, Maschinenbau, Kunststoff, Holz. Die Betriebe sind klein, die Anforderungen ihrer Kunden nicht. Ein einzelner Großabnehmer kann eine vollständige Dokumentation verlangen – Maschinen- und Anlagenbau.

Gesundheit und Tourismus. Pflegedienste und Beherbergungsbetriebe runden das Bild ab – Gesundheitswesen, Touristik.

Zuständige Aufsichtsbehörde: HBDI

Aufsicht führt Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Wiesbaden – für Unternehmen ebenso wie für Kommunen und Zweckverbände. Das ist im ländlichen Raum praktisch, weil Betriebe und Gemeinden häufig zusammenarbeiten, etwa bei Energieprojekten, und dann nicht zwei Auslegungspraxen gegeneinander abwägen müssen.

Ob eine Benennungspflicht besteht, klärt Art. 37 DSGVO zusammen mit § 38 BDSG – bei kleineren Betrieben ist das die erste zu beantwortende Frage. Für Vorfälle gilt die 72-Stunden-Frist des Art. 33 DSGVO: Datenschutzvorfall melden, Übersicht der Aufsichtsbehörden.

Städte im Kreisgebiet

Der Kreis gruppiert sich um den Vogelsberg. Im Westen liegt Alsfeld mit seiner Fachwerkaltstadt, im Norden die Kreisstadt Lauterbach (Hessen) und Schlitz, im Süden Schotten am Rand des Hohen Vogelsbergs. Homberg (Ohm), Kirtorf, Grebenau, Romrod und Herbstein prägen den ländlichen Charakter des übrigen Kreisgebiets.

Externer Datenschutzbeauftragter Vogelsbergkreis: was wir übernehmen

Wir klären zunächst, ob eine Benennungspflicht überhaupt besteht. Danach stellen wir die Person, bauen die Dokumentation auf, schulen Ihre Beschäftigten und übernehmen Anfragen und Meldungen. Ab 137 € im Monat, unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Kosten und Leistungsumfang.

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