Checklisten
Eine Checkliste ist das einfachste Werkzeug der Qualitätssicherung und in Tabellenform zugleich das kurzlebigste: Sie wird ausgefüllt, abgelegt und beim nächsten Mal neu erstellt, weil niemand die alte wiederfindet. Checklisten in einem System lösen genau diesen Bruch.
Wofür sie im Compliance-Alltag gebraucht werden
Wiederkehrende Prüfungen. Die jährliche Durchsicht eines Bereichs, die Kontrolle der Zugriffsrechte, die Prüfung eines Standorts oder einer Filiale.
Vorgänge mit festem Ablauf. Eintritt und Austritt von Beschäftigten, Einführung eines neuen Systems, Beauftragung eines Dienstleisters. Überall dort, wo dieselben Schritte in derselben Reihenfolge zu erledigen sind und das Vergessen eines Schritts Folgen hat – siehe Onboarding.
Erhebungen in Fachbereichen. Die Fragen, mit denen ein Verzeichniseintrag entsteht, sind bei jeder Verarbeitung dieselben.
Selbstauskünfte. Was Sie von einem Dienstleister wissen wollen – und was Kunden von Ihnen wissen wollen.
Was die geführte Variante anders macht
Aus Abweichungen werden Aufgaben. Der entscheidende Unterschied. Wer in einer Tabelle „nein” ankreuzt, hat eine Feststellung getroffen, die niemanden erreicht. Hier entsteht daraus eine Aufgabe mit Verantwortlichem und Termin über das Aufgabensystem.
Der Vergleich über die Zeit. Dieselbe Liste, dieselben Fragen, verschiedene Zeitpunkte: Wird es besser? Diese Frage lässt sich mit abgelegten Tabellen praktisch nicht beantworten und ist zugleich die einzige, die die Geschäftsleitung wirklich interessiert.
Der Vergleich zwischen Bereichen. Bei mehreren Standorten oder Gesellschaften zeigt dieselbe Liste, wo es hakt – die Grundlage für gezielte Unterstützung statt flächendeckender Maßnahmen. Bei mehreren Gesellschaften siehe Konzernmodul.
Der Nachweis. Wer wann was geprüft hat, mit Ergebnis. Das ist die Rechenschaftspflicht in ihrer praktischsten Form.
Der Zusammenhang mit dem Audit
Eine Checkliste ist die kleine Schwester des Audits: derselbe Ablauf – Maßstab, Prüfung, Feststellung, Maßnahme –, nur ohne den formalen Rahmen und ohne die Anforderung an die Unabhängigkeit des Prüfers. Für die jährliche Selbstprüfung eines Bereichs genügt sie; für den Nachweis gegenüber einer Zertifizierungsstelle nicht, dafür siehe Audit-Funktion.
Grenzen
Eine Checkliste ist so gut wie ihre Fragen. Zu allgemein formuliert, wird alles mit ja beantwortet; zu detailliert, füllt sie niemand aus. Der Zuschnitt ist die eigentliche Arbeit – das Werkzeug ist der einfache Teil.
Abhaken ist nicht prüfen. Wo Häkchen ohne Beleg gesetzt werden, entsteht Dokumentation ohne Substanz. Bei kritischen Punkten gehört ein Nachweis zur Antwort, nicht nur das Häkchen.
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