Datenschutz-Vorlagen
Die Dokumentationspflichten der DSGVO sind umfangreich, aber sie wiederholen sich von Unternehmen zu Unternehmen. Unsere Datenschutz-Vorlagen nehmen Ihnen den Teil ab, der überall gleich ist – damit die Arbeit dort bleibt, wo Ihr Fall vom Standard abweicht.
Was in der Vorlagenbibliothek liegt
Geordnet nach dem Anlass, aus dem heraus die Unterlage gebraucht wird:
| Anlass | Vorlage |
|---|---|
| Sie müssen nachweisen, was Sie verarbeiten | fertiges Verarbeitungsverzeichnis sowie Verfahrensvorlagen einschließlich Rechtsgrundlage und Risikoeinschätzung |
| Sie müssen Ihre Sicherheitsmaßnahmen belegen | vorbereitete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO |
| Daten sollen nicht ewig liegen bleiben | Löschkonzept mit über 100 Datenarten und zugehörigem Löschprotokoll |
| Eine Verarbeitung sieht riskant aus | vollständige Risikoanalyse mit Muster für die Datenschutz-Folgenabschätzung |
| Ein Dienstleister verarbeitet für Sie | Muster für den Auftragsverarbeitungsvertrag und Erfassungsbögen für Ihre Auftragsverarbeiter |
| Betroffene fragen nach ihren Daten | Muster für die Auskunft sowie Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO |
| Mitarbeitende kommen hinzu | Verpflichtungserklärung zum Datenschutz und die DSGVO-Grundschulung mit Nachweis |
| Die Rolle wird besetzt | Muster für die Bestellung des Beauftragten |
| Sie wollen sich selbst prüfen | Audit-Checkliste und Erfassungsbogen für die gesamte Datenschutzorganisation |
| Sie brauchen den Überblick | vorausgefülltes Datenschutzkonzept nach DSGVO |
Was eine Vorlage leistet – und was nicht
Eine gute Vorlage tut zwei Dinge: Sie gibt die Struktur vor, und sie führt die Punkte auf, die man vergessen könnte. Beides ist mehr wert, als es klingt. Die häufigste Lücke in selbst erstellter Dokumentation ist kein Fehler, sondern eine fehlende Zeile.
Was eine Vorlage nicht leisten kann, ist die Bewertung Ihres Falls. Ob eine Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden kann, wie lange eine Aufbewahrungsfrist bei Ihnen tatsächlich läuft, welche Maßnahmen bei Ihrem Schutzbedarf angemessen sind – das steht in keinem Muster, weil es überall anders ausfällt.
Daraus folgt eine Grenze, die vor der Arbeit klar sein sollte: Ausgefüllt heißt nicht geprüft. Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt den Nachweis der Einhaltung, und nachweisen lässt sich nur, was den tatsächlichen Betrieb beschreibt. Eine Dokumentation, die eine gedachte Verarbeitung schildert, fällt in der Prüfung schneller auf als eine lückenhafte.
Warum Datenschutz-Vorlagen gepflegt werden müssen
Vorlagen altern. Gesetze werden geändert, Gerichte entscheiden, Aufsichtsbehörden veröffentlichen neue Auffassungen. Wer sich einmal eine Sammlung angelegt hat, arbeitet Jahre später mit Ständen, die niemand mehr nachhält.
Deshalb sind unsere Vorlagen im Datenschutzmanagementsystem hinterlegt und nicht als Dateisammlung. Sie arbeiten dort an einem Dokument, das mit den Fristen, dem Verzeichnis und den Nachweisen verbunden ist – statt an einer Kopie, deren Herkunft nach einem halben Jahr niemand mehr kennt.
Wie Sie an die Vorlagen kommen
Die Bibliothek gehört zum Leistungsumfang: Sie steht Ihnen mit der Plattform und mit der Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Was noch enthalten ist, führt die Kostenseite auf.
Wenn Sie intern benannt sind und die Rolle behalten wollen, ist das Coaching der passende Weg – dort arbeiten Sie mit denselben Unterlagen.
Kontakt
Sie wissen nicht, welche Unterlagen Ihnen fehlen? Dann ist die Bestandsaufnahme der erste Schritt, nicht die Vorlage.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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