Externer Datenschutzbeauftragter Gelnhausen
Gelnhausen ist Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises und damit Sitz von Verwaltung, Gericht und Kliniken – umgeben von einem Wirtschaftsraum, der überwiegend aus Handwerk, Handel und kleineren Dienstleistern besteht. Die erste Frage an einen externen Datenschutzbeauftragten in Gelnhausen lautet deshalb meist nicht, wie etwas zu regeln ist, sondern ob es überhaupt geregelt werden muss. Wir beantworten sie vor dem Vertrag, nicht danach. Die Betreuung beginnt bei 137 € im Monat.
Die Schwelle des § 38 BDSG richtig zählen
Zwanzig Personen, die ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten – so steht es in § 38 Abs. 1 BDSG. An dieser Zahl wird häufiger falsch gerechnet als an jeder anderen Vorschrift des Datenschutzrechts.
Gezählt werden Köpfe, nicht Vollzeitstellen: Zwei Halbtagskräfte sind zwei Personen. Auszubildende zählen mit, ebenso regelmäßig eingesetzte freie Mitarbeitende und Leiharbeitskräfte, soweit sie in die Abläufe eingebunden sind. „Automatisiert verarbeiten” bedeutet nicht Sachbearbeitung am Schreibtisch – wer eine Kasse bedient, Termine in einem Kalenderprogramm pflegt oder Aufträge in einer Branchensoftware anlegt, verarbeitet automatisiert. In einem Handwerksbetrieb mit fünfundzwanzig Beschäftigten liegt die Zahl daher fast immer über zwanzig, auch wenn der Eindruck ein anderer ist.
Wenn die Kopfzahl gar nicht zählt
Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten besteht die Pflicht, wenn besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO umfangreich verarbeitet werden, wenn Personen umfangreich und systematisch überwacht werden oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Für den Gesundheits- und Pflegebereich rund um die Kreiskliniken heißt das: Eine Praxis oder ein ambulanter Dienst kann mit acht Beschäftigten benennungspflichtig sein, während ein Handelsbetrieb mit achtzehn es nicht ist. Hinzu kommt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB, die neben der DSGVO steht und eigene Anforderungen an die Einbindung von Dienstleistern stellt – Gesundheitswesen.
Was im östlichen Kinzigtal sonst anfällt
- Handwerk und Bau. Kundendaten, Aufmaße, Fotos von Baustellen und die Zusammenarbeit mit Nachunternehmern – Baubranche.
- Handel und Gastgewerbe. Kassensysteme, Reservierung, Kundenkarten und Videoüberwachung im Verkaufsraum – Handel und E-Commerce.
- Vereine und gemeinnützige Träger. Mitglieder-, Spender- und Ehrenamtsdaten fallen unter dieselben Regeln wie im Unternehmen – Kirchen und NPOs.
Die zuständige Aufsichtsbehörde
Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Wiesbaden. Auch wer nicht benennungspflichtig ist, bleibt der Aufsicht unterworfen: Die Pflichten aus Verzeichnis, Information, Löschung und Meldung gelten ab der ersten verarbeiteten Adresse. Der Datenschutzbeauftragte ist keine Voraussetzung dafür, sondern eine zusätzliche Anforderung ab einer bestimmten Größe.
Meldungen nach Art. 33 DSGVO sind binnen 72 Stunden abzusetzen – auch von kleinen Betrieben. Siehe Datenschutzvorfall melden und die Übersicht der Aufsichtsbehörden.
Leistungsumfang als externer Datenschutzbeauftragter in Gelnhausen
- Prüfung der Benennungspflicht mit dokumentiertem Ergebnis – auch wenn es „nein” lautet
- Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in einem Umfang, der zum Betrieb passt
- Informationstexte für Website, Verträge und Bewerbungsverfahren
- Löschkonzept mit den Fristen des Handels- und Steuerrechts
- Datenpannen-Management mit fristgerechter Meldung an den HBDI
- Schulungen über unsere E-Learning-Plattform
Betreuungsgebiet Gelnhausen und Kinzigtal
Im Stadtgebiet betreuen wir die Altstadt und die Stadtteile Roth, Höchst, Meerholz, Hailer und Haitz. Flussaufwärts kommen Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Steinau an der Straße und Schlüchtern hinzu, flussabwärts Langenselbold, Erlensee, Bruchköbel und Hanau. Den gesamten Kreis beschreibt die Seite zum Main-Kinzig-Kreis.
Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier.
Kontakt
Sie wissen nicht, ob Sie überhaupt benennen müssen? Das klären wir im Erstgespräch, unverbindlich.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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