Externer Datenschutzbeauftragter Kreis Bergstraße

Ein externer Datenschutzbeauftragter im Kreis Bergstraße arbeitet an einer Nahtstelle: Der Kreis liegt südlich von Darmstadt entlang der Bergstraße und des Rheins und bildet die Schnittstelle zwischen Rhein-Main und Rhein-Neckar – und damit zwischen Hessen und Baden-Württemberg.

Diese Lage hat eine praktische Folge, die viele Unternehmen erst im Ernstfall bemerken: Wer Betriebsstätten beiderseits der Landesgrenze unterhält, hat es mit zwei Aufsichtsbehörden zu tun.

Der Kreis umfasst rund 720 km² mit etwa 274.000 Einwohnern; sein Gebiet reicht teilweise in den 75-Kilometer-Umkreis unseres Sitzes.

Industrie, Life Sciences, Wein

Prägend sind ein starker Industrie- und Mittelstandsmix, ergänzt um Logistik, Life Sciences, Landwirtschaft und Tourismus. Die A5 und A67 sowie die Rheinachse erschließen den Kreis; Mannheim, Heidelberg, Darmstadt und der Flughafen Frankfurt liegen in Reichweite.

Was die Branchen vor Ort verlangen

Zwei Bundesländer, zwei Aufsichten. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Niederlassung, nicht nach dem Briefkopf. Wer in Viernheim und in Mannheim produziert, meldet je nach betroffenem Standort in Wiesbaden oder in Stuttgart. Bei einem Vorfall, der beide Standorte betrifft, ist zu prüfen, ob eine federführende Behörde nach Art. 56 DSGVO in Betracht kommt – das setzt allerdings grenzüberschreitende Verarbeitung im Sinne der Verordnung voraus, nicht bloß zwei Bundesländer.

Pharma und Life Sciences. Studien, Probandendaten und Produktbeobachtung erzeugen besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO mit langen Aufbewahrungspflichten – Pharmaindustrie.

Chemie, Maschinenbau, Automotive. Gefahrstoffdokumentation, arbeitsmedizinische Vorsorge und Kundenanforderungen aus der Lieferkette – Chemieindustrie, Automobilbranche.

Logistik, IT, Lebensmittel, Weinbau, Tourismus. Die Bandbreite ist groß; gemeinsam ist den Betrieben, dass die Dokumentation meist vorhanden, aber veraltet ist.

Zuständige Aufsichtsbehörde: HBDI

Für Verantwortliche im Kreis Bergstraße ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Wiesbaden zuständig. Für Standorte jenseits der Landesgrenze ist es der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in Stuttgart. Beide Behörden stimmen sich im Datenschutzausschuss ab, treffen aber eigene Entscheidungen.

Die Meldefrist beträgt 72 Stunden ab Kenntnis (Art. 33 DSGVO). Wer zwei Aufsichten hat, sollte vorab festlegen, wer welche Meldung übernimmt – siehe Datenschutzvorfall melden und die Übersicht der Aufsichtsbehörden.

Städte im Kreisgebiet

Drei Landschaften treffen hier aufeinander. Entlang der Bergstraße selbst reihen sich Zwingenberg, Bensheim und die Kreisstadt Heppenheim am Westrand des Odenwalds. Westlich davon liegt im Hessischen Ried die Ebene zum Rhein hin mit Lampertheim, Bürstadt und Viernheim, dazu Lorsch mit seinem Kloster. Östlich steigt der Odenwald an – Lindenfels im Kreisinneren, Hirschhorn (Neckar) und Neckarsteinach am Neckar.

Externer Datenschutzbeauftragter Kreis Bergstraße: was wir übernehmen

Wir stellen die Person für alle Ihre Standorte – auch über Landesgrenzen hinweg –, führen die Verzeichnisse, ordnen die Zuständigkeiten und übernehmen Anfragen und Meldungen. Ab 137 € im Monat, unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Kosten und Leistungsumfang.

Für Unternehmen mit Schwerpunkt südlich der Landesgrenze siehe auch die Region Rhein-Neckar.

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