Externer Datenschutzbeauftragter Landkreis Alzey-Worms
Ein externer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Alzey-Worms arbeitet in einer der wichtigsten deutschen Weinbauregionen. Das prägt die Datenschutzfragen stärker, als es klingt: Weingüter mit Direktvermarktung führen Kundenkarteien und Newsletter, beschäftigen Saisonkräfte und betreiben oft nebenher Gastronomie oder Beherbergung. Vier Verarbeitungen, die einzeln klein sind und zusammen eine ordentliche Dokumentation verlangen.
Der Kreis liegt in Rheinhessen zwischen Mainz, Worms und dem Pfälzer Bergland, umfasst rund 588 km² mit etwa 132.000 Einwohnern; sein östlicher und nordöstlicher Teil liegt im 75-Kilometer-Umkreis unseres Sitzes.
Ländlich, mittelständisch, energiewirtschaftlich
Prägend sind Landwirtschaft und Weinbau, Lebensmittelwirtschaft, Produktion, Logistik und regionale Dienstleistungen. Die A61 und A63 erschließen den Kreis; die Hochschulstandorte Mainz und Worms liegen in Reichweite.
Was die Branchen vor Ort verlangen
Saisonarbeit. Erntehelfer werden häufig über Vermittler oder Subunternehmer beschäftigt. Datenschutzrechtlich ist zuerst zu klären, wer Arbeitgeber und wer Verantwortlicher ist – davon hängt ab, wer informieren, dokumentieren und löschen muss. Unterkunftslisten und Arbeitszeitnachweise sind Beschäftigtendaten mit eigener Frist.
Direktvermarktung und Weintourismus. Werbung per E-Mail braucht in aller Regel eine Einwilligung; die Ausnahme für Bestandskunden ist eng. Bei Veranstaltungen kommen Bildaufnahmen hinzu, für deren Veröffentlichung ein Hinweisschild nicht genügt – Handel und E-Commerce, Touristik.
Erneuerbare Energien. Rheinhessen ist ein bedeutender Windenergiestandort. Betreibergesellschaften verarbeiten Verpächter- und Anwohnerdaten, bei Bürgerenergieprojekten zusätzlich Gesellschafterdaten – Datenschutz in der Energiewirtschaft.
Maschinenbau, Kunststoff, Bau, Logistik. Für die gewerblichen Betriebe stehen Beschäftigtendaten, Auftragsverarbeitung und Kundenanforderungen im Vordergrund – Datenschutz in der Industrie.
Zuständige Aufsichtsbehörde: LfDI Rheinland-Pfalz
Zuständig ist Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) in Mainz, für Unternehmen wie für Kommunen.
Ob überhaupt eine Benennungspflicht besteht, richtet sich nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG – bei Betrieben dieser Größe die erste zu klärende Frage, noch vor der Dokumentation. Für Vorfälle gilt die 72-Stunden-Frist des Art. 33 DSGVO: Datenschutzvorfall melden, Übersicht der Aufsichtsbehörden.
Städte im Kreisgebiet
Der Kreis liegt mitten in Rheinhessen und ist vom Weinbau geprägt. Neben der Kreisstadt Alzey im Zentrum stehen Osthofen im Süden nahe Worms und Wörrstadt im Norden Richtung Mainz. Der überwiegende Teil des Kreisgebiets ist in Verbandsgemeinden mit ihren Ortsgemeinden gegliedert – die meisten Betriebe sitzen dort, nicht in den drei Städten.
Externer Datenschutzbeauftragter Landkreis Alzey-Worms: was wir übernehmen
Wir klären die Benennungspflicht, stellen die Person, bauen die Dokumentation auf, ordnen Kundendaten und Einwilligungen, schulen Ihre Beschäftigten und übernehmen Anfragen und Meldungen. Ab 137 € im Monat, unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Kosten und Leistungsumfang.
Kontakt
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
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