Externer Datenschutzbeauftragter Main-Taunus-Kreis
Ein externer Datenschutzbeauftragter im Main-Taunus-Kreis trifft überdurchschnittlich oft auf Konzernstrukturen. Der Kreis liegt zwischen Frankfurt, Wiesbaden und dem Flughafen und gehört zu den am stärksten verdichteten Wirtschaftsräumen Deutschlands – auf nur 222 km² leben rund 239.000 Menschen, und die Bürostandortdichte ist entsprechend hoch.
Für die Datenschutzarbeit heißt das: Selten geht es um die Frage, ob ein Verzeichnis nötig ist. Es geht darum, wie viele Verantwortliche in einem Gebäude sitzen und wer wem gegenüber weisungsbefugt ist.
Zentralen statt Werkshallen
Prägend sind Unternehmenszentralen und Bürostandorte, insbesondere im Cluster Eschborn, Sulzbach und Hofheim. Flughafen und Messe Frankfurt liegen unmittelbar benachbart, die Autobahn- und S-Bahn-Anbindung ist dicht.
Was die Branchen vor Ort verlangen
Konzern und Gruppe. Ein Konzern ist datenschutzrechtlich kein Verantwortlicher, sondern eine Ansammlung von Verantwortlichen. Zentrale Dienste – Personalsystem, IT-Betrieb, Rechenzentrum – sind entweder Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26. Ein „Konzernprivileg” gibt es nicht; das berechtigte Interesse an konzerninterner Übermittlung ist eng begrenzt.
Finanzen und Beratung. Auslagerungen, Berufsgeheimnisse und lange Aufbewahrungsfristen – siehe Banken und Finanzdienstleister und Consulting.
IT und Telekommunikation. Neben der DSGVO greift für Telekommunikationsdienste das TDDDG mit eigenen Regeln zu Verkehrsdaten und Endgerätezugriff – Medien und Telekommunikation.
Pharma, Handel, Logistik, Immobilien. Für Immobilien- und Verwaltungsgesellschaften ist die Mieter- und Interessentendatei der Kern, für Handel und Logistik die Kunden- und Sendungsdaten – Handel und E-Commerce.
Zuständige Aufsichtsbehörde: HBDI
Zuständig ist Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in Wiesbaden. Für Unternehmensgruppen mit Standorten in mehreren Mitgliedstaaten kommt die Frage der federführenden Aufsichtsbehörde nach Art. 56 DSGVO hinzu: Sie richtet sich nach der Hauptniederlassung, also danach, wo die Entscheidungen über Zwecke und Mittel tatsächlich fallen – nicht danach, wo das Handelsregister geführt wird.
Datenpannen sind binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu melden (Art. 33 DSGVO). In Gruppenstrukturen ist vorab zu klären, wer meldet. Ablauf: Datenschutzvorfall melden, Übersicht: Aufsichtsbehörden.
Städte im Kreisgebiet
Der Kreis ist der kleinste Flächenkreis Hessens und dennoch zweigeteilt. Am Taunusrand liegen die Kreisstadt Hofheim am Taunus sowie Kelkheim (Taunus), Bad Soden am Taunus, Eppstein, Schwalbach am Taunus und Eschborn. Zum Main hin folgen Hattersheim am Main, Flörsheim am Main und das für seinen Weinbau bekannte Hochheim am Main.
Externer Datenschutzbeauftragter Main-Taunus-Kreis: was wir übernehmen
Wir stellen die Person – auch für mehrere Gesellschaften einer Gruppe –, ordnen die Verantwortlichkeiten, führen die Verzeichnisse, prüfen die Auftragsverarbeitungen und begleiten Anfragen und Vorfälle. Ab 137 € im Monat je Mandat, unabhängig von der Mitarbeiterzahl – Kosten und Leistungsumfang.
Kontakt
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
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