Externer Datenschutzbeauftragter Münster
Münster ist Verwaltungs-, Versicherungs- und Hochschulstadt – ein Standort, an dem überdurchschnittlich viele Unternehmen für die öffentliche Hand oder für kirchliche Träger arbeiten. Beides bringt eigene Anforderungen mit. Ein externer Datenschutzbeauftragter in Münster braucht deshalb Sicherheit in der Frage, wessen Recht im konkreten Auftrag gilt. Wir stellen die Rolle samt Managementsystem und Schulungen zum Festpreis ab 137 € im Monat.
Was in Münster besonders häufig zu regeln ist
- Aufträge der öffentlichen Hand. Wer für Behörden, Kammern oder Hochschulen arbeitet, wird an deren Vorgaben gemessen. In Nordrhein-Westfalen kommt für die auftraggebende Stelle das DSG NRW hinzu; für Sie als Auftragsverarbeiter schlägt das über den Vertrag durch.
- Versicherungswirtschaft. Gesundheits- und Schadensdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Zugriffsbeschränkung, Protokollierung und Löschfristen stehen hier im Mittelpunkt jeder Prüfung.
- Hochschulnahe Forschung und Kliniken. Forschungsdaten unterliegen Privilegierungen, die bei kommerzieller Nutzung entfallen. Der Wechsel des Zwecks braucht eine eigene Rechtsgrundlage.
- Agrar- und Ernährungswirtschaft im Münsterland. Betriebsmittel-, Tier- und Lieferdaten laufen zunehmend über digitale Plattformen. Sobald sich daraus Rückschlüsse auf Betriebsinhaber oder Beschäftigte ziehen lassen, ist die DSGVO einschlägig.
Katholische Träger: das KDG statt des BDSG
Für Einrichtungen der katholischen Kirche gilt nicht das BDSG, sondern das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), und die Aufsicht führt nicht die LDI NRW, sondern ein Diözesandatenschutzbeauftragter. Art. 91 DSGVO lässt diese eigenständigen Regelungen ausdrücklich zu.
Im Münsterland betrifft das eine Vielzahl von Krankenhäusern, Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Diensten. Wer für sie als Dienstleister tätig wird, schließt den Auftragsverarbeitungsvertrag nach dem KDG und meldet Datenpannen an die kirchliche Aufsicht. Diese Zuordnung klären wir zu Beginn – sie entscheidet über Vertragsmuster, Meldewege und Prüfmaßstab.
Datenschutz-Folgenabschätzung und Betroffenenrechte
Die Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist Pflicht, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte betroffener Personen mit sich bringt. Die Aufsichtsbehörden führen dazu Listen von Verarbeitungen, bei denen sie stets erforderlich ist. Typische Auslöser sind umfangreiche Verarbeitungen von Gesundheitsdaten, systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche und Bewertungen mit rechtlicher Wirkung. Wir führen sie durch, dokumentieren sie prüffest und benennen die Maßnahmen, mit denen das Risiko sinkt.
Die Betroffenenrechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO sind binnen eines Monats zu erfüllen. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch brauchen jeweils einen definierten Ablauf und eine benannte Zuständigkeit im Haus. Wo das fehlt, entsteht der Zeitdruck erst beim ersten Ersuchen – und dann ist die Frist bereits angelaufen. Mehr dazu unter Betroffenenrechte.
Die zuständige Aufsichtsbehörde für alle übrigen
Für nicht-öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) mit Sitz in Düsseldorf zuständig. Meldungen nach Art. 33 DSGVO gehen binnen 72 Stunden an sie. Eine Übersicht der Zuständigkeiten in anderen Bundesländern haben wir gesondert zusammengestellt.
Leistungsumfang als externer Datenschutzbeauftragter in Münster
- Erstaufnahme mit Klärung, welches Datenschutzrecht auf Sie anwendbar ist
- Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO, laufend gepflegt
- Datenschutz-Folgenabschätzung, wo sie erforderlich ist
- Verfahren für Betroffenenanfragen mit klarer Zuständigkeit
- Datenpannen-Management mit Meldung an die zuständige Aufsicht
- Schulungen über unsere E-Learning-Plattform
- Jahresbericht für die Geschäftsleitung
Betreuungsgebiet Münster und Münsterland
Im Stadtgebiet betreuen wir alle sechs Stadtbezirke – Mitte, Nord, Ost, West, Süd-Ost und Hiltrup. Im Münsterland kommen Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Borken, Rheine und Gronau hinzu, im weiteren Umkreis Bielefeld und Dortmund.
Auch die Informationssicherheit lässt sich abgeben – siehe externer ISB. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier.
Kontakt
Sie arbeiten für öffentliche oder kirchliche Auftraggeber und sind unsicher, welche Regeln gelten? Das ordnen wir ein.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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