Remote Monitoring
Die meiste Arbeit an den IT-Systemen eines Betriebs ist Routine: Updates einspielen, Zustände prüfen, Meldungen sichten. Remote Monitoring und Management nimmt Ihnen diesen Teil ab – automatisiert, wo es geht, und beobachtet, wo es nötig ist.
Was ein RMM-System leistet
Ein System für Remote Monitoring und Management überwacht Ihre Geräte aus der Ferne und führt wiederkehrende Aufgaben automatisiert aus. Zwei Bereiche stehen dabei im Vordergrund.
Patchmanagement. Sicherheitsupdates einzuspielen ist die wirksamste einzelne Maßnahme gegen Angriffe – und die, die im Alltag am zuverlässigsten liegen bleibt. Automatisiert läuft sie, ohne dass jemand daran denken muss.
Automatisierte Prüfungen. Statt Systeme einzeln durchzusehen, führen hinterlegte Abläufe die wiederkehrenden Kontrollen aus. Auffälligkeiten werden gemeldet, statt gesucht zu werden.
Für besondere Anforderungen lassen sich eigene Abläufe hinterlegen. Der Punkt ist dabei weniger die Technik als die Verlässlichkeit: Was automatisiert läuft, läuft auch in der Woche, in der alle im Urlaub sind.
Warum das mehr ist als Bequemlichkeit
Ungepatchte Systeme sind der häufigste Weg, auf dem Angreifer in Netzwerke gelangen. Die Lücken sind bekannt und die Updates verfügbar – sie wurden nur nicht eingespielt.
Ein zweiter Punkt betrifft den Nachweis. Wenn Sie ein Informationssicherheitsmanagementsystem betreiben oder technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren müssen, brauchen Sie Belege dafür, dass Ihre Systeme gepflegt werden. Ein Monitoring-System liefert diese Belege nebenbei.
Zusammenspiel mit den übrigen Bausteinen
Die Überwachung ergänzt, was an anderer Stelle geschützt wird: die Firewall an der Netzgrenze, die Endpoint Security auf den Geräten, die Datensicherung für den Ernstfall.
Der Vorteil des Zusammenspiels liegt im Überblick: Wer weiß, welche Geräte es gibt und in welchem Zustand sie sind, kann die übrigen Maßnahmen überhaupt erst vollständig ausrollen. Eine Schutzsoftware nützt nichts auf dem Rechner, von dem niemand weiß.
Was die Überwachung datenschutzrechtlich bedeutet
Ein RMM-System erhebt Daten über Geräte – und damit mittelbar über die Menschen, die daran arbeiten: angemeldeter Benutzer, installierte Programme, Laufzeiten, teilweise Standortdaten mobiler Geräte. Sobald sich daraus Rückschlüsse auf einzelne Beschäftigte ziehen lassen, sind es personenbezogene Daten. Drei Punkte gehören deshalb vor die Einführung, nicht danach:
- Rechtsgrundlage und Erforderlichkeit. § 26 BDSG erlaubt die Verarbeitung von Beschäftigtendaten, soweit sie für das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Für die Systemsicherheit trifft das zu – für eine Auswertung, wer wie lange welches Programm nutzt, in aller Regel nicht. Die Abgrenzung gehört in die Konfiguration, nicht in eine Absichtserklärung.
- Mitbestimmung. Ein System, das zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist, unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats. Auf die Absicht kommt es nicht an. Wo ein Betriebsrat besteht, ist eine Betriebsvereinbarung der saubere Weg – und zugleich der schnellere, weil sie die Diskussion einmal führt statt bei jedem Vorfall neu.
- Auftragsverarbeitung. Wird das Monitoring von einem Dienstleister betrieben, ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich, einschließlich der Unterauftragnehmer und der Frage, wo die Daten liegen. Fernwartungszugriffe sollten protokolliert werden – schon deshalb, weil sich sonst im Streitfall nicht klären lässt, wer wann auf welchem System war.
Diese Punkte klären wir mit Ihnen, bevor das System scharf geschaltet wird. Das Ergebnis fließt in Ihr Verarbeitungsverzeichnis und in die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen ein – zwei Nachweise, die ohnehin geführt werden müssen.
Kontakt
Sie wissen nicht, wie viele Geräte in Ihrem Unternehmen laufen und wann sie zuletzt aktualisiert wurden? Diese Übersicht ist der erste Ertrag.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
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