HinSchG-Fachkunde

Eine interne Meldestelle braucht nicht nur einen Kanal, sondern eine Person, die Hinweise bearbeiten darf. Die HinSchG-Fachkunde ist die Voraussetzung dafür – und der Punkt, an dem interne Lösungen am häufigsten hängen bleiben.

Woraus sich die Pflicht ergibt

Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz; der Bundestag hatte es im Mai desselben Jahres beschlossen. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.

§ 15 Abs. 2 HinSchG verlangt, dass die mit dieser Aufgabe betraute Person über die notwendige Fachkunde verfügt. Das Gesetz sagt nicht, wie sie zu erwerben ist – gefordert ist das Ergebnis, nicht ein bestimmter Weg. In der Praxis wird sie über eine Schulung mit Nachweis belegt, weil sich Fachkunde sonst kaum darlegen lässt.

Der Nachweis wird zweimal gebraucht: bei einer Prüfung durch die Behörde und dann, wenn eine Meldung streitig wird und die ordnungsgemäße Bearbeitung in Frage steht.

Was der Kurs zur HinSchG-Fachkunde vermittelt

Das Wissen, das für den laufenden Betrieb tatsächlich gebraucht wird:

  • Anwendungsbereich – welche Meldungen unter das Gesetz fallen und welche nicht. Das ist die häufigste Frage im Alltag und keineswegs trivial
  • Verfahren und Fristen – Eingangsbestätigung binnen sieben Tagen, Rückmeldung binnen drei Monaten nach § 17 HinSchG, dazwischen die Prüfung des Sachverhalts
  • Vertraulichkeit – wer was erfahren darf, wie mit anonymen Meldungen umzugehen ist und wo die Grenzen der Weitergabe liegen
  • Umgang mit der hinweisgebenden Person – Rückfragen ohne Offenlegung der Identität, Schutz vor Repressalien
  • Dokumentation – was festzuhalten ist, damit sich die Bearbeitung später belegen lässt
  • Abgrenzung – wann eine Meldung an andere Stellen gehört und wann die Meldestelle nicht zuständig ist

Format: Onlinekurs mit Lehrvideos und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, zeitlich flexibel zu bearbeiten, mit Bescheinigung am Ende.

Wer die Rolle übernehmen kann

Der Kurs richtet sich an Personen, die die Meldestelle betreiben sollen, und an alle, die die Einführung im Unternehmen verantworten – Geschäftsführung, Compliance- und Personalverantwortliche, Projektleitungen.

Ein Punkt gehört dabei vor die Auswahl: Fachkunde allein genügt nicht. Die Person darf keinem Interessenkonflikt unterliegen. Genau daran scheitern die naheliegenden Besetzungen – Geschäftsführung, Compliance- und Personalleitung kommen regelmäßig nicht in Frage, weil Meldungen häufig diesen Kreis oder dessen Entscheidungen betreffen.

Wer intern niemanden benennen kann, hat kein Schulungsproblem. Dann führt der Weg zum externen Meldestellenbeauftragten.

Preis und Nachweis

175 € je Mitarbeitendem. Die Bescheinigung wird nach Abschluss ausgestellt und lässt sich im Modul Meldestelle zusammen mit der übrigen Dokumentation ablegen.

Was die Software für den Betrieb der Meldestelle kostet und wann sich statt der Schulung die Betreuung lohnt, steht unter Meldestellen-Software. Die rechtlichen Anforderungen im Überblick: Hinweisgeberschutz.

Kontakt

Sie sind unsicher, ob Ihre Wunschperson die Rolle übernehmen darf? Das ist die wichtigere Frage – und sie lässt sich schnell klären.