Unsere Experten
Bei Beratungsleistungen entscheidet selten der Prospekt, sondern die Person, die am Ende ans Telefon geht. Deshalb steht auf dieser Seite, wer bei uns arbeitet und wofür – und nicht, wie groß wir sind. Unsere Experten sind Ansprechpartner mit Namen, kein Postfach mit Bearbeitungsnummer.
Ein Zuständiger, nicht ein Ticketsystem
Für Ihr Unternehmen ist eine Person zuständig, dauerhaft. Sie kennt Ihre Verarbeitungen, Ihre Historie und die Entscheidungen, die vor zwei Jahren getroffen wurden – und muss sich vor jeder Rückfrage nicht erst einlesen.
Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. In größeren Strukturen wandert eine Anfrage durch eine Warteschlange, und wer antwortet, hängt davon ab, wer gerade frei ist. Beim Datenschutz führt das regelmäßig zu widersprüchlichen Auskünften, weil die Vorgeschichte fehlt.
Was das für die Vertretung heißt, verschweigen wir nicht: Auch feste Zuständigkeit braucht eine Stellvertretung für Urlaub und Krankheit. Bei uns ist sie benannt und eingearbeitet – nicht improvisiert, wenn der Fall eintritt.
Benjamin Sartoris
Geschäftsführer der Sartoris Consulting GmbH & Co. KG.
Fachgebiete: Datenschutz, Informationssicherheit, Business Continuity Management und KI-Compliance. Er übernimmt Mandate als externer Datenschutzbeauftragter, als externer Informationssicherheitsbeauftragter und als externer Meldestellenbeauftragter.
Woran Sie Experten im Datenschutz erkennen
Der Begriff ist nicht geschützt. Wer ihn führt, muss ihn nicht belegen – deshalb lohnt es sich, bei jedem Anbieter dieselben vier Fragen zu stellen. Auch bei uns.
Woran bemisst sich die Fachkunde? Art. 37 Abs. 5 DSGVO verlangt, dass sie zum Umfang der Verarbeitungen passt. Ein Zertifikat aus dem Jahr der Bestellung genügt dafür nicht; die Fortbildung muss laufen. Unsere Nachweise – Grundqualifikation, Auditorenprüfungen, jährliche Fortbildungen – sind unter Fachkunde einsehbar.
Wer haftet? Beim internen Beauftragten trägt das Risiko das Unternehmen. Bei einem externen Dienstleister ist die Berufshaftpflicht Teil des Vertrags – fragen Sie danach.
Wie wird vertreten? Siehe oben. Eine Rolle, die für vier Wochen unbesetzt ist, erfüllt Art. 38 DSGVO nicht.
Besteht ein Interessenkonflikt? Wer die Verarbeitung mitgestaltet, darf sie nicht überwachen. Das gilt für interne Besetzungen häufiger als gedacht – die Abwägung steht unter Wissen zum Datenschutzbeauftragten.
Wie die Zusammenarbeit beginnt
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem geklärt wird, ob überhaupt eine Pflicht besteht und was sie umfasst. Es kostet nichts und endet nicht zwangsläufig in einem Angebot – manchmal ist das Ergebnis, dass Sie noch keinen Beauftragten brauchen.
Führt es weiter, folgt die Bestandsaufnahme, danach die Reihenfolge: Welche Lücke ist die teuerste, welche die schnellste? Der Ablauf im Einzelnen steht unter Sartoris Consulting.
Kontakt
Sie wollen wissen, wer Ihr Mandat übernehmen würde? Fragen Sie danach – Sie sprechen im Erstgespräch mit der Person, die es später betreut.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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