Lernmanagementsystem

Eine Schulung durchzuführen ist der kleinere Teil der Aufgabe. Der größere besteht darin, zu belegen, wer daran teilgenommen hat – und dafür zu sorgen, dass es in zwei Jahren wieder geschieht. Das Lernmanagementsystem übernimmt diesen Verwaltungsteil.

Zuweisen, erinnern, nachweisen

Sie ordnen einen Kurs einer Person, einer Abteilung oder allen zu, setzen eine Frist und sehen anschließend den Stand. Wer offen ist, bekommt eine Erinnerung – automatisch, nicht durch jemanden, der Listen abgleicht.

Nach Abschluss entsteht eine Bescheinigung und wird in der Dokumentenverwaltung abgelegt. Gestaltung, Text und Gültigkeitsdauer bestimmen Sie. Damit liegt der Nachweis dort, wo er im Audit gesucht wird, statt in einem E-Mail-Postfach.

Beim Eintritt neuer Mitarbeitender werden die Pflichtschulungen automatisch zugewiesen. Das schließt die Lücke, die sonst regelmäßig entsteht: Die Belegschaft wurde geschult, aber die elf Personen, die seither dazugekommen sind, nicht.

Eigene und fremde Inhalte

Vorhandene Kurse lassen sich übernehmen – das System unterstützt SCORM als Austauschformat. Wer bereits in Schulungsmaterial investiert hat, muss es also nicht ersetzen.

Eigene Inhalte erstellen Sie direkt im System aus Text, Bildern und Video, mit anschließender Lernkontrolle. Das lohnt sich vor allem für das, was kein fertiger Kurs abdecken kann: Ihre eigenen Verfahren, Ihre Freigabewege, die Besonderheiten Ihrer Branche.

Über das Intranet greifen Mitarbeitende selbst auf ihre offenen Schulungen zu, statt auf eine Einladung zu warten.

Wiederholung ist der schwierige Teil

Einmal zu schulen gelingt fast überall. Woran es scheitert, ist der zweite Durchgang: Nach zwei Jahren weiß niemand mehr, wer wann was absolviert hat, und die Nachweise sind über mehrere Postfächer verteilt.

Wiederkehrende Schulungen werden deshalb in festgelegten Abständen erneut zugewiesen. Der Aufwand für die Wiederholung fällt damit einmal an – bei der Einrichtung.

Das ist auch der Grund, warum die Schulung Teil des Systems und nicht eine getrennte Plattform ist: Der Stand fließt unmittelbar in die Auswertung ein, und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO umfassen die Sensibilisierung ausdrücklich.

Das Lernmanagementsystem und die fertigen Kurse

Das Lernmanagementsystem ist die Verwaltung. Die Inhalte kommen entweder von Ihnen oder aus unserer E-Learning-Plattform – etwa der DSGVO-Grundschulung oder dem Grundkurs KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, 7,50 € je Mitarbeitendem und unter 25 Mitarbeitenden kostenlos.

Haben Sie uns als Datenschutz-, Informationssicherheits- oder Meldestellenbeauftragte benannt, sind die Grundkurse enthalten. Weitere Bausteine stehen in der Funktionsübersicht.

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