Datenschutz im Online-Shop

Ein Shop ist datenschutzrechtlich anspruchsvoller als eine gewöhnliche Website, weil dort alles zusammenkommt: Vertragsdaten, Zahlungsdaten, Werbung, Auswertung und eine ganze Kette von Dienstleistern. Datenschutz im Online-Shop heißt deshalb weniger, eine Erklärung zu schreiben, als die Stellen zu kennen, an denen es regelmäßig hakt.

Der Bestellprozess

Erheben Sie nur, was Sie brauchen. Für eine Bestellung mit Versand sind Name, Lieferanschrift und eine Kontaktmöglichkeit erforderlich. Geburtsdatum, Telefonnummer und Anrede sind es in aller Regel nicht – jedes Pflichtfeld ohne Erforderlichkeit ist ein Verstoß gegen die Datenminimierung, und Pflichtfelder fallen bei einer Prüfung sofort auf.

Die Gastbestellung. Ein Kundenkonto darf nicht Voraussetzung für den Kauf sein. Der Vertrag lässt sich ohne dauerhaftes Konto erfüllen; wer die Registrierung erzwingt, koppelt zwei Zwecke, die nichts miteinander zu tun haben.

Die Rechtsgrundlage ist der Vertrag, nicht die Einwilligung. Das ist wichtig, weil eine Einwilligung widerrufbar wäre – die Abwicklung einer Bestellung ist es nicht. Einwilligungen brauchen Sie nur dort, wo Sie über die Abwicklung hinausgehen: Werbung, Tracking, Personalisierung.

Zahlung und Bonität

Zahlungsdienstleister sind selten reine Auftragsverarbeiter. Wer eigene Prüfungen vornimmt und eigene Entscheidungen trifft, ist eigenständig verantwortlich. Klären Sie die Rolle je Anbieter und dokumentieren Sie sie – ein pauschal unterschriebener AVV bildet die Lage nicht immer ab.

Bonitätsprüfung. Sie kann auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden – aber nur, wenn Sie tatsächlich ein Ausfallrisiko tragen. Bei Vorkasse fehlt es daran. Zu beachten sind außerdem: die Information über die Prüfung vor dem Vertragsschluss, die Nennung der Auskunftei und, bei automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung, Art. 22 DSGVO.

Wird eine Zahlart wegen des Prüfergebnisses ausgeschlossen, gehört das begründet und die Möglichkeit zur Überprüfung eröffnet.

Werbung nach dem Kauf

Der häufigste Fehler im Shop-Umfeld. Eine Bestellung ist keine Einwilligung in Werbung.

Für E-Mail-Werbung an Bestandskunden gibt es die Ausnahme des UWG mit ihren vier kumulativen Bedingungen – im Einzelnen unter E-Mail-Marketing. Wer sie nutzt, muss den Widerspruchshinweis bei der Erhebung und bei jeder Verwendung geben. Wer stattdessen eine Einwilligung einholt, braucht das Double-Opt-in samt Nachweis.

Warenkorbabbrecher anzuschreiben ist besonders heikel: Ohne abgeschlossenen Kauf greift die Bestandskundenausnahme nicht.

Bewertungen und nutzergenerierte Inhalte

Bewertungsanfragen nach dem Kauf sind Werbung im Sinne des UWG. Sie unterliegen denselben Regeln wie der Newsletter.

Veröffentlichte Bewertungen enthalten Personendaten des Verfassers. Zu klären sind: Anzeige unter Klarnamen oder Kürzel, Löschung auf Verlangen, Umgang mit Bewertungen, die Dritte nennen. Wird ein externer Bewertungsdienst eingebunden, gilt für die Einbettung dasselbe wie für Karten und Videos.

Alles, was über die Auslieferung des Shops hinausgeht – Analyse, Werbekennzeichen, Empfehlungsdienste, Chat, Schriftarten von fremden Servern –, braucht nach § 25 TDDDG eine Einwilligung, bevor es lädt. Die Einzelheiten stehen unter CMP Consulting und, für die Steuerung der Werbedienste, unter Consent Mode.

Ein Shop ändert sich häufiger als eine Unternehmenswebsite – neue Plugins, neue Zahlarten, neue Marketingwerkzeuge. Deshalb ist hier die wiederkehrende Prüfung besonders lohnend: Website-Monitoring, zur Standortbestimmung der kostenlose Website-Check.

Löschen, obwohl aufbewahrt werden muss

Der Punkt, der am schwersten umzusetzen ist. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten zwingen dazu, Rechnungsdaten über Jahre vorzuhalten. Daraus folgt aber nicht, dass der gesamte Datensatz aktiv bleiben darf.

Sauber ist die Trennung: Was der Aufbewahrung unterliegt, wird gesperrt und nur noch für diesen Zweck vorgehalten. Was nicht darunter fällt – Warenkorbverläufe, Wunschlisten, inaktive Konten, Newsletterdaten nach Abmeldung –, wird gelöscht. Die Fristen gehören ins Löschkonzept.

Vergessen wird dabei fast immer der Bestand außerhalb des Shopsystems: Versanddienstleister, Newsletterwerkzeug, Kundenservice-Postfach, Sicherungen.

Kontakt

Sie betreiben einen Shop und wissen nicht, welche Dienstleister an Ihren Daten sitzen? Diese Liste ist der Anfang.