Datenschutz-Grundschulung
Wer mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss wissen, was dabei erlaubt ist – und was nicht. Die Datenschutz-Grundschulung vermittelt das online, in überschaubarer Zeit und mit einem Nachweis am Ende.
Warum geschult werden muss
Die DSGVO verlangt keine Schulung mit dieser Bezeichnung. Sie verlangt aber dreierlei, und zusammen läuft das auf nichts anderes hinaus.
Nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO gehört die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO müssen Sie sicherstellen, dass Beschäftigte personenbezogene Daten nur auf Weisung verarbeiten – das setzt voraus, dass sie die Weisung verstanden haben. Und nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO müssen Sie beides belegen können.
Praktisch entscheidend ist der letzte Punkt. Bei einer Prüfung wird nicht gefragt, ob geschult wurde, sondern wer wann woran teilgenommen hat. Ohne Nachweis ist die Schulung nicht geschehen.
Was die Datenschutz-Grundschulung vermittelt
Die Grundlagen, die jede Rolle im Unternehmen braucht – unabhängig davon, ob jemand im Vertrieb, in der Buchhaltung oder in der Produktion arbeitet:
- was personenbezogene Daten sind und woran man besonders geschützte Kategorien erkennt
- welche Grundsätze bei jeder Verarbeitung gelten
- was beim Umgang mit Kunden-, Bewerber- und Beschäftigtendaten zu beachten ist
- wie man einen Datenschutzvorfall erkennt und wohin man ihn meldet
- was zu tun ist, wenn jemand Auskunft über seine Daten verlangt
Der Kurs besteht aus interaktiven Modulen, die einzeln bearbeitet werden können. Der Zugriff ist zeitlich flexibel – niemand muss dafür einen Termin freihalten. Die Inhalte werden aktuell gehalten, wenn sich die Rechtslage bewegt.
Nachweis und Wiederholung
Nach Abschluss entsteht eine Teilnahmebescheinigung, die im Lernmanagementsystem abgelegt wird. Damit liegt der Nachweis dort, wo im Audit danach gesucht wird.
Zwei Punkte, an denen Schulungskonzepte im Alltag scheitern:
Neue Beschäftigte. Die Belegschaft wurde geschult – und die elf Personen, die seither dazugekommen sind, nicht. Über das Onboarding wird der Kurs beim Eintritt automatisch zugewiesen.
Die Wiederholung. Ein Intervall schreibt die DSGVO nicht vor. In der Praxis hat sich eine jährliche Auffrischung eingebürgert; wichtiger als der Rhythmus ist, dass er überhaupt hinterlegt ist und nicht von einer Erinnerung im Kalender abhängt.
Preis
7,50 € je Mitarbeitendem. Unternehmen mit weniger als 25 Mitarbeitenden zahlen nichts, sofern Sie uns als externen Beauftragten bestellt haben.
Haben Sie uns als Datenschutzbeauftragte benannt, ist die Plattform mit den Grundkursen ohnehin enthalten. Alle Kurse und Konditionen im Überblick: E-Learning und Kosten.
Wer die Belegschaft darüber hinaus für Sicherheitsrisiken sensibilisieren will, findet das im Kurs Security und Awareness. Ein auf Ihre Abteilungen zugeschnittenes Schulungskonzept entsteht in der Beratung.
Kontakt
Sehen Sie sich den Kurs an, bevor Sie ihn buchen – die erste Lektion steht kostenlos bereit.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
- Kontaktformular: Anfrage senden
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