Custom KI-Lösungen
Für die meisten Aufgaben gibt es ein fertiges Produkt. Für den Rest nicht – und genau dort sitzt oft der Ablauf, der Ihr Haus wirklich aufhält. Custom KI-Lösungen sind für diese Fälle gedacht: gebaut für Ihren Prozess, angebunden an Ihre Systeme.
Wann sich Eigenentwicklung lohnt – und wann nicht
Der ehrlichere Teil zuerst: Meistens lohnt sie sich nicht.
| Ausgangslage | Empfehlung |
|---|---|
| Eine verbreitete Aufgabe, für die es gute Produkte gibt | Standardprodukt kaufen – siehe Tool-Auswahl |
| Ein Ablauf, den ein fester Workflow abdeckt | keine KI nötig, siehe Integration und Automatisierung |
| Ein Produkt passt zu 80 Prozent, der Rest ist Handarbeit | prüfen, ob die Lücke eine Anbindung ist statt einer Neuentwicklung |
| Der Ablauf ist Ihrem Haus eigen und die Datenlage speziell | Eigenentwicklung |
| Die Daten dürfen das eigene System nicht verlassen | Eigenentwicklung |
| Mehrere Systeme müssen zusammenarbeiten, die kein Anbieter gemeinsam bedient | Eigenentwicklung |
Der letzte Fall ist der häufigste. Nicht die Fähigkeit fehlt, sondern die Verbindung: Warenwirtschaft, CRM und Postfach kennen einander nicht, und dazwischen sitzt jemand und überträgt von Hand.
Was bei Custom KI-Lösungen gebaut wird
Agenten, die in Ihren Systemen arbeiten. Kein zusätzliches Fenster, in das jemand etwas hineinkopiert, sondern ein Ablauf, der dort ansetzt, wo die Arbeit ohnehin anfällt – ausgelöst durch ein Ereignis, mit einem Ergebnis, das im richtigen System landet.
Assistenten auf Ihrem eigenen Wissen. Ein System, das aus Ihren Unterlagen antwortet – Handbücher, Verträge, Verfahrensanweisungen – und dabei die Fundstelle mitliefert. Die Quellenbindung ist kein Beiwerk: Ohne sie lässt sich eine Antwort nicht prüfen, und ungeprüfte Antworten sind in fachlichen Zusammenhängen wertlos.
Sprachgestützte Assistenten. Für Häuser mit hohem Anrufaufkommen: Anliegen aufnehmen, einfache Fälle abschließen, den Rest sauber übergeben – einschließlich der Frage, wie Anrufende darüber informiert werden.
Eigene Abläufe an vorhandenen Schnittstellen. Der unspektakulärste und oft wirksamste Fall. Zwei Systeme reden miteinander, ein Zwischenschritt entfällt, niemand tippt mehr ab.
Welche Aufgaben dafür in Frage kommen, zeigt die Sammlung der Anwendungsfälle.
Vor dem Bauen: die Stufenfrage
Jedes Vorhaben wird zuerst einer der vier Automatisierungsstufen zugeordnet. Der Grund ist wirtschaftlich: Ein autonomer Agent ist in Bau und Betrieb um ein Vielfaches aufwendiger als ein fester Workflow – und in vielen Fällen schlechter, weil er Ergebnisse liefert, die sich zwischen zwei Durchläufen unterscheiden.
Wo Regeln reichen, bauen wir Regeln. KI kommt an die Stelle, an der Regeln nicht mehr greifen: bei unstrukturiertem Text, bei Einschätzungen, bei wechselnden Formaten. Sind mehrere Vorhaben im Gespräch, klärt die KI-Strategie die Reihenfolge.
Betrieb und Eigentum
Was gebaut wird, gehört Ihnen. Abläufe, Konfiguration und Quellcode liegen bei Ihnen – nicht in einem Konto, das jemand anders verwaltet. Das ist der Unterschied zwischen einer Eigenentwicklung und einem Abonnement mit individuellem Anstrich.
Für den Betrieb gibt es zwei Wege:
Sie betreiben selbst. Wir übergeben mit Dokumentation und Einweisung. Sinnvoll, wenn Sie eine IT haben, die das Vorhaben tragen kann.
Wir betreiben und entwickeln weiter. Sinnvoll, wenn das nicht der Fall ist – und der ehrlichere Weg, als eine Übergabe zu erzwingen, die im Alltag nicht funktioniert.
Ein Punkt, der vor dem Start gehört: Ein gebautes System ist nie fertig. Modelle werden abgelöst, Schnittstellen ändern sich, Anbieter passen ihre Bedingungen an. Wer eine Eigenentwicklung beauftragt, übernimmt damit dauerhaft Verantwortung. Wer das nicht will, ist mit einem Standardprodukt besser bedient – auch wenn es zu 80 Prozent passt.
Was beim Bauen mitläuft
Hier unterscheidet sich unser Zuschnitt von dem einer reinen Entwicklungsagentur.
Die Rollenfrage. Wer ein KI-System selbst entwickelt oder wesentlich verändert, steht nach der KI-Verordnung unter Umständen in einer anderen Rolle als jemand, der ein fremdes Produkt nur einsetzt – mit entsprechend anderen Pflichten. Diese Einordnung gehört an den Anfang des Vorhabens, nicht an sein Ende.
Die Gestaltung. Art. 25 DSGVO verlangt Datenschutz durch Technikgestaltung und durch Voreinstellungen. Nachträglich lässt sich das nur eingeschränkt herstellen; welche Daten ein System überhaupt erhält, entscheidet sich beim Entwurf.
Die Entscheidungsgrenze. Trifft das System Entscheidungen mit Rechtswirkung oder erheblicher Auswirkung auf Menschen, greift Art. 22 DSGVO. Das ist keine Verbotsnorm, aber eine Gestaltungsvorgabe – und sie ändert den Aufbau.
Die Dokumentation. Verarbeitungsverzeichnis, Rechtsgrundlage und die Aufnahme ins Inventar entstehen mit dem System, geführt im Modul KI-Governance. Ein Ablauf, der nach dem Rollout wieder abgeschaltet werden muss, war die teuerste Variante.
Kontakt
Sie haben einen Ablauf, für den es kein Produkt gibt? Dann lohnt ein Blick darauf – auch um zu klären, ob es wirklich keines gibt.
- Telefon: +49 6188 99 04 36
- E-Mail: office@dsb-datenschutz.de
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